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  3. Belgisches Königshaus: Muss Ex-König Albert II. von Belgien zum Vaterschaftstest?

Belgisches Königshaus
23.09.2014

Muss Ex-König Albert II. von Belgien zum Vaterschaftstest?

Belgiens ehemaliger König Albert II. könnte jetzt zum Vaterschaftstest gezwungen werden.
Foto: Julien Warnand (dpa)

Eine 46-jährige Künstlerin behauptet, die Tochter von Albert II. von Belgien zu sein. Ob der ehemalige König einen Vaterschaftstest machen muss, entscheidet das Gericht.

Im königlichen Schloss hängt der Haussegen wieder einmal schief. Zwar ersparte sich der frühere belgische Monarch, Albert II. (80), auch an diesem Dienstag den Gang ins Gerichtsgebäude. Doch es gab wieder einmal viel Aufsehen um die Frau, die vor den Richtern wiederholte: „Ich bin seine Tochter“.

Es ist Delphine Boël (46), eine Künstlerin mit kleiner Galerie in der Innenstadt. Seit Jahren bemüht sie sich darum, von ihrem blaublütigen Vater als leibliches Kind anerkannt zu werden. Schließlich hat der ehemalige König die fast 18 Jahre dauernde Affäre mit Delphines Mutter, Sybille de Selys Longchamp (73), längst öffentlich zugegeben. Albert war damals noch Prinz, aber schon häufiger Gast in den Klatschspalten der europäischen Boulevard-Presse.

Seine Ehe mit der kalabrischen Prinzessin Paola Ruffo di Calabria (77) galt als eine der ersten Traumhochzeiten Europas. In den 1960er Jahren gab es eine handfeste Krise zwischen den beiden. 1964 lernte der im Brüsseler Schloss gelangweilte Prinz die Industriellen-Gattin Sybille kennen. 1968 gebar die eine Tochter mit dem Namen Delphine. In einer TV-Dokumentation des belgischen Fernsehens war vor einigen Monaten eine kleine glückliche Familie zu sehen, die mit dem sechsjährigen Mädchen im Garten tollte.

Vaterschaftstest wäre eine Premiere für den europäischen Hochadel

Doch Albert hielt sich strikt an die Order, die ihm der Hof bei der Geburt der kleinen Delphine mitgab: „Versteck deine Tochter und schweige.“ Die inzwischen erwachsene Frau will dennoch Klarheit und hatte mit Unterstützung ihrer Mutter – gegen das Königshaus geklagt, um einen Vaterschaftstest zu erzwingen. Es wäre eine Premiere für den europäischen Hochadel. Nie zuvor musste ein amtierender oder abgedankter Monarch sich einer solchen Forderung beugen.

Anfänglich sah sich die Delphine Boël öffentlichen Zweifeln ausgesetzt. Schließlich erhob sie genau in dem Moment Klage, als sie von ihrem Ziehvater, einem schwerreichen belgischen Industriellen, enterbt worden war. Doch sie stellte klar: „Mein Vater könnte ein Mörder und im Gefängnis sein, egal wer er ist, er ist und bleibt mein Vater. Das Wichtigste ist für mich, anerkannt zu werden.“

Mehr wäre wohl auch tatsächlich nicht drin. Die 46-Jährige würde, sollte Albert II. die Vaterschaft tatsächlich anerkennen (müssen), weder einen Prinzessinnen-Titel erben noch Anspruch auf einen Teil der königlichen Apanage Euro haben.

König Philippe von Belgien möchte Halbschwester wohl anerkennen

Am gestrigen Dienstag mochte sich das Gericht noch zu keiner Entscheidung durchringen. Man habe beide Seiten in Ruhe angehört, hieß es nach der Verhandlung. Das Urteil werde in einigen Monaten erwartet. Möglich ist aber auch, dass es bis dahin eine Lösung auf anderem Wege gibt.

König Philippe von Belgien (54), der seinem Vater vor gut einem Jahr auf den Thron folgte, wird nämlich nachgesagt, er wolle die Affäre endlich aus der Welt schaffen und Delphine Boël als Halbschwester anerkennen.

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