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Urteil in Potsdam: Mutter will auf Kindermörder Silvio S. losgehen

Urteil in Potsdam

Mutter will auf Kindermörder Silvio S. losgehen

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    Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht sitzt der mutmaßliche Mörder Silvio S. am 19.07.2016 in Potsdam Brandenburg einem Saal des Landgerichtes neben Verteidiger Mathias Noll l. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed, die 2015 in Potsdam und vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales Lageso entführt wurden, wollen die Anwälte der Opferfamilien und die Verteidiger ihre Plädoyers abgeben. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Potsdam die Höchststrafe für den 33-Jährigen gefordert. Foto: Ralf Hirschberger/dpa +++c dpa - Bildfunk+++
    Mit einem Aktenordner vor dem Gesicht sitzt der mutmaßliche Mörder Silvio S. am 19.07.2016 in Potsdam Brandenburg einem Saal des Landgerichtes neben Verteidiger Mathias Noll l. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Mörder des sechsjährigen Elias und des vierjährigen Mohamed, die 2015 in Potsdam und vor dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales Lageso entführt wurden, wollen die Anwälte der Opferfamilien und die Verteidiger ihre Plädoyers abgeben. Am Montag hatte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Potsdam die Höchststrafe für den 33-Jährigen gefordert. Foto: Ralf Hirschberger/dpa +++c dpa - Bildfunk+++ Foto: Ralf Hirschberger

    Im Prozess um die Entführung und den Tod der Jungen Mohamed und Elias hat das Landgericht Potsdam den Angeklagten Silvio S. wegen zweifachen Mords zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem stellte das Gericht am Dienstag die besondere Schwere der Schuld fest. Der Vorsitzende Richter sprach von "zwei unbegreiflichen Straftaten".

    "Sie haben zwei Kinder entführt, ihrer Freiheit beraubt, sexuell missbraucht und nach unserer Erkenntnis vorsätzlich in der Absicht getötet, die vorausgegangenen Straftaten zu verdecken", sagte der Vorsitzende Richter Theodor Horstkötter am Dienstag zur Begründung. Horstkötter stellte dabei die besondere Schwere der Schuld fest.

    Mohameds Mutter schreit Silvio S. an

    Bei der Urteilsverkündung waren sowohl Elias' Mutter und ihr Lebensgefährte als auch die Mutter und eine ältere Schwester Mohameds anwesend. Das Gericht sprach Mohameds Mutter ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu. Zudem soll S. für Folgeschäden bei Mohameds Mutter und der älteren Schwester des Jungen aufkommen. Mitten in der Urteilsverkündung gegen Silvio S. in Potsdam kam es noch zu einem Zwischenfall. Mohameds Mutter stand während der Schilderung der Todesumstände ihres Kindes plötzlich auf und begann, den Angeklagten zu beschimpfen. "Was hast Du mit meinem Kind gemacht?", schrie sie durch den Saal. Sie versuchte, auf den Angeklagten zuzustürmen. Mehrere Justizbeamte gingen sofort in Stellung. Begleiter hielten Mohameds Mutter fest und führten sie behutsam aus dem Saal. 

    Die besondere Schwere der Schuld

    Lebenslange Haft ist die höchste Strafe in Deutschland. Sie kann frühestens nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden.

    Wird der Antrag eines Verurteilten auf Aussetzung der Reststrafe abgelehnt, kann er alle zwei Jahre neu gestellt werden.

    Wenn das Gericht eine besondere Schwere der Schuld festgestellt hat, kann der Täter allerdings nur in Ausnahmefällen - etwa bei hohem Alter oder schwerer Krankheit - nach 15 Jahren freikommen.

    Eine besondere Schwere der Schuld kann vorliegen, wenn die Tat besonders verwerflich war, der Täter sehr brutal und grausam vorgegangen ist oder dem Opfer große Qualen zufügt hat.  (dpa)

    Staatsanwalt Peter Petersen hatte im Prozess eine lebenslängliche Haftstrafe, anschließende Sicherungsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Die Verteidiger Mathias Noll und Uwe Springborn beantragten dagegen lediglich eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen des Missbrauchs und der Tötung Mohameds.

    Der 33-jährige S. hatte am 8. Juli 2015 den damals sechsjährigen Elias von einem Spielplatz im Potsdamer Wohnviertel Schlaatz entführt. Ein Gutachter kam zu dem Schluss, dass er den Jungen sexuell missbrauchte, erstickte und schließlich auf seinem Wochenendgrundstück vergrub.

    Silvio S. verging sich an dem Jungen

    Rund drei Monate später entführte der Wachdienstangestellte den damals vierjährigen Mohamed vom Gelände des Berliner Landesamts für Gesundheit und Soziales. S. brachte ihn in sein Elternhaus im brandenburgischen Niedergörsdorf, wo er das Obergeschoss bewohnte. Dort verging sich S. an dem Jungen und erdrosselte ihn im Anschluss.

    Vier Wochen nach Mohameds Verschwinden konnte S. durch Fahndungsbilder ausfindig gemacht werden. Er übergab den Ermittlern Mohameds Leichnam und führte sie schließlich zum Grab von Elias.

    Vor Gericht entschuldigte sich S. am Ende des Prozesses vor einigen Tagen für seine Taten. "Ich bereue, was ich getan habe", sagte S. und kündigte an, in Haft therapeutische Hilfsangebote wahrzunehmen. afp/dpa/AZ

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