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Tierschutz: Orang-Utan "Sandra" darf nach über 20 Jahren in Freiheit

Tierschutz

Orang-Utan "Sandra" darf nach über 20 Jahren in Freiheit

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    Der Lebensraum von Orang-Utans wird immer kleiner. Viele der Tiere leben in Gefangenschaft.
    Der Lebensraum von Orang-Utans wird immer kleiner. Viele der Tiere leben in Gefangenschaft. Foto: Lea Sibbel (dpa)

    Orang-Utan-Dame "Sandra" wird nicht mehr in Zoos leben müssen: Tierschützer haben vor einem Gericht in Argentinien ihre Freilassung durchgesetzt. Das Menschenaffen-Weibchen soll nach 20 Jahren Gefangenschaft sein Gehege im Zoo von Buenos Aires verlassen, wie Tierschutz-Anwälte am Sonntag mitteilten. Die 1986 in einem deutschen Zoo geborene und 1994 nach Argentinien gebrachte 29-jährige Orang-Utan-Dame darf ihren Lebensabend in einem Schutzgebiet in Brasilien verbringen, falls keine Berufung gegen das Urteil eingelegt wird.

    Argeninisches Recht sieht den Orang-Utans mehr als "Person" denn als "Sache"

    Die Argentinische Anwaltsvereinigung für Tierrechte (AFADA) hatte eine "Habeas Corpus"-Klage eingereicht, in der es hieß, Sandra müsse eine "ungerechtfertigte Gefangenschaft" erleiden. Zwar sei Sandra biologisch nicht identisch mit dem Menschen, aber emotional. Sie wäre in Freiheit glücklicher. Nach argentinischem Recht müsse der Orang-Utan mehr als eine "Person" denn als eine "Sache" angesehen werden.

    Erst Anfang waren Tierschützer vor einem US-Gericht mit dem Versuch gescheitert, Schimpansen dem Menschen in Teilen rechtlich gleichzustellen. Ein Gericht im Bundesstaat New York entschied, dass der Rechtsbegriff der Person nicht auf die Primaten angewendet werden könne. "Ein Schimpanse ist keine 'Person' im Sinne des Habeas Corpus Act", dem Gesetz zum Schutz der persönlichen Freiheit, hieß es.

    Die Organisation The Nonhuman Rights Project wollte mit der Klage vor allem erreichen, dass ein nach ihrer Ansicht unter nicht artgerechten Bedingungen eingesperrter Schimpanse freigelassen werden sollte. Da Schimpansen dem Menschen in vielen Bereichen so ähnlich seien, müssten sie als juristische Personen anerkannt werden. afp

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