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Recht
30.01.2013

Rücksichtslose Radler riskieren ihren Autoführerschein

Kann ich als Radfahrer meinen Führerschein verlieren? Betrunken Radfahren - Punkte? Führerschein weg? Rücksichtslose Radler riskieren ihren Autoführerschein.
Foto: dpa

Kann ich als Radfahrer meinen Führerschein verlieren? Betrunken Radfahren - Punkte? Führerschein weg? Rücksichtslose Radler riskieren ihren Autoführerschein.

Radelnde Verkehrssünder riskieren nicht nur Bußgelder, sondern auch ihren Führerschein für Kraftfahrzeuge. "Bei Vergehen, die mit 40 Euro Geldbuße oder mehr geahndet werden, drohen Fahrradfahrern Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister", erklärt Roland Huhn, Rechtsreferent beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC). Klassiker sei der Rotlichtverstoß an Ampeln mit einem Punkt. "Am Ende ist es egal, ob die Punkte von Delikten mit dem Fahrrad, Auto oder anderen Fahrzeugen herrühren: Bei 18 Zählern auf dem Konto ist die Fahrerlaubnis weg." Laut Huhn besitzen rund 90 Prozent aller erwachsenen Fahrradfahrer einen Führerschein.

Kann ich als Radfahrer meinen Führerschein verlieren?

Das Umfahren geschlossener Bahnschranken zähle zu den Verstößen, für die Radler Punkte in Flensburg bekommen können - und zwar gleich vier. "Auch wer als Radfahrer an einem Zebrastreifen Fußgänger nicht passieren lässt, erhält vier Punkte", bringt Huhn ein weiteres Beispiel.

Rücksichtslose Radler riskieren ihren Autoführerschein

Bis zu sieben Punkte auf einen Schlag können sich Radler einhandeln, wenn sie im Verkehr Straftaten wie Fahren unter Alkoholeinfluss begehen. Betrunkene Radfahrer, die mit 1,6 Promille oder mehr im Blut erwischt werden, sind den Führerschein zwar nicht auf der Stelle los, müssen aber zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU), um ihre Eignung als Kraftfahrer nachzuweisen.

Betrunken Radfahren - Punkte? Führerschein weg?

Die Verwarnungsgelder für Verkehrsverstöße mit dem Fahrrad sollen um 5 oder 10 Euro erhöht werden. Ein entsprechender Antrag der Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen steht am Freitag (1. Februar) auf der Tagesordnung des Bundesrats. "Durch die Erhöhung wird aus keinem Verwarnungsgeld eine punkterelevante Geldbuße von 40 Euro oder mehr", so Huhn. Fahren ohne Licht soll zum Beispiel bald 20 Euro kosten und damit doppelt so viel wie bisher. Fürs Radeln durch die Fußgängerzone würden 15 statt 10 Euro fällig. Geplantes Inkrafttreten der Änderungen: 1. April 2013. dpa/AZ

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