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Köln: Silvesternacht in Köln: Angeklagter von sexueller Nötigung freigesprochen

Köln

Silvesternacht in Köln: Angeklagter von sexueller Nötigung freigesprochen

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    Ein 26-Jähriger war wegen versuchter sexueller Nötigung angeklagt.
    Ein 26-Jähriger war wegen versuchter sexueller Nötigung angeklagt. Foto: Marius Becker, dpa

    Im ersten Prozess wegen eines Sexualdelikts während der Kölner Silvesternacht ist der Angeklagte vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen worden. Das Kölner Amtsgericht sah am Freitag keine Beweise dafür, dass der 26-Jährige zu einer Gruppe gehört hatte, die eine Frau begrapscht und bestohlen haben soll. Das Opfer hatte den Algerier in der Verhandlung nicht wiedererkannt. Der Mann wurde unter anderem wegen Hehlerei zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

    Der 26-Jährige war ursprünglich angeklagt, weil er am Kölner Hauptahnhof zusammen mit etwa zehn anderen Männern eine Frau umzingelt haben sollte. Laut Anklage hatten mehrere Personen aus der Gruppe heraus das Opfer zwei bis drei Minuten lang in sexueller Motivation unter anderem am Gesäß angefasst. In dem Getümmel sollte der 26-Jährige der Frau das Handy gestohlen haben - die Polizei fand es später bei ihm. Das Handy habe er einem Bekannten abgekauft, sagte der Angeklagte vor Gericht.

    54-Jährige zur Kölner Silvesternacht: "Ich habe das als sehr bedrohlich empfunden"

    Das 54 Jahre alte Opfer schilderte in der Verhandlung, wie es sich plötzlich von Männern umkreist fand. "Ich habe das als sehr bedrohlich empfunden." Überall an ihr seien fremde Hände gewesen, sagte die Frau. Später bei der Polizei hatte sie den 26-Jährigen anhand eines Fotos "mit 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit" identifiziert. Doch als sie den Mann in der Verhandlung sah, kam er ihr nicht bekannt vor. Die Staatsanwaltschaft ließ daraufhin den Vorwurf der sexuellen Nötigung fallen.

    Auch einem wegen Raubes angeklagten 23-Jährigen konnte nicht nachgewiesen werden, dass er Silvester einer Frau das Handy gestohlen hatte. Er wurde im Gerichtssaal ebenfalls nicht wiedererkannt. Das Gericht verurteilte beide Männer letztlich zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten wegen Hehlerei und eines gemeinschaftlich begangenen Autoaufbruchs. Beide Männer müssen aber in Abschiebehaft, weil sie sich in Deutschland nicht als asylsuchend gemeldet hätten, sagte ein Verteidiger. dpa

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