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Nordrhein-Westfalen: Sofa bricht unter übergewichtigem Paar zusammen, Möbelhaus muss zahlen

Nordrhein-Westfalen

Sofa bricht unter übergewichtigem Paar zusammen, Möbelhaus muss zahlen

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    Ein Ehepaar kaufte sich eine Couch. Die brach aber unter ihrem Gewicht zusammen. Nun muss das Möbelhaus eine Entschädigung zahlen.
    Ein Ehepaar kaufte sich eine Couch. Die brach aber unter ihrem Gewicht zusammen. Nun muss das Möbelhaus eine Entschädigung zahlen. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    Eine Polstergarnitur brach unter der Last ihrer neuen Eigentümer zusammen, nun muss ein Möbelhaus 2000 Euro Entschädigung zahlen. Auf diesen Vergleich einigten sich die Parteien vor dem Bonner Amtsgericht, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag bestätigte.

    Ehepaar wiegt zusammen 338 Kilo: Polstergarnitur bricht zusammen

    Geklagt hatten Eheleute aus Alfter bei Bonn. Sie brachten zum Zeitpunkt des Geschehens zusammen 338 Kilo auf die Waage. 2014 erstanden sie in einem Möbelhaus eine Polstergarnitur für 3500 Euro. Dabei hatten sie betont, aufgrund ihres Körpergewichts ein "besonders solides Modell" zu benötigen. Die Verkäuferin hatte ihnen die hochwertige Eckgarnitur eines namhaften Herstellers empfohlen.

    Doch schon in den ersten Wochen versagte zunächst die Sitzfläche eines Zweisitzers, indem sie absackte, danach krachten auch die Rahmen durch. Die Eheleute verlangten die Rückabwicklung des Kaufes und forderten ihr Geld zurück, abzüglich einer Nutzungsentschädigung von zehn Prozent, also 350 Euro.

    Schwergewichtiges Paar: Couch kaputt, Möbelhaus muss zahlen

    Das Möbelhaus aber bestand darauf, dass das Absacken ein "klassischer Gebrauchsschaden" sei, den allein die Kläger zu verantworten hätten, weil "das Sofa ihr Gewicht nicht tragen" konnte.

    Der Amtsrichter unterstützte im Gütetermin die Kläger. "Es dürfte nicht zu übersehen gewesen sein, dass die zukünftigen Benutzer der Polstergarnitur schwergewichtig sind", erklärte er. dpa

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