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Prozess in München: Streit um E-Zigaretten: Arznei oder Genussmittel?

Prozess in München

Streit um E-Zigaretten: Arznei oder Genussmittel?

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    Das Verwaltungsgericht München machte am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung zur E-Zigarette klar, dass es den rauchfreien Elektro-Glimmstängel nicht für ein Medizinprodukt im Sinne des Arzneimittelgesetzes hält. Diese Auffassung vertritt der Freistaat - und dagegen hatte ein Unternehmer geklagt.
    Das Verwaltungsgericht München machte am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung zur E-Zigarette klar, dass es den rauchfreien Elektro-Glimmstängel nicht für ein Medizinprodukt im Sinne des Arzneimittelgesetzes hält. Diese Auffassung vertritt der Freistaat - und dagegen hatte ein Unternehmer geklagt. Foto: Marcus Brandt, dpa/lnw

    Im Rechtsstreit um sogenannte E-Zigaretten droht dem Freistaat Bayern eine Niederlage. Das Verwaltungsgericht München machte am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung klar, dass es den rauchfreien Elektro-Glimmstängel nicht für ein Medizinprodukt im Sinne des Arzneimittelgesetzes hält. Diese Auffassung vertritt der Freistaat - und dagegen hatte ein Unternehmer geklagt.

    Elektrische Zigaretten: Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz?

    In diesen Ländern wird am meisten geraucht

    Die OECD veröffentlicht regelmäßig eine Liste der Länder, in denen am meisten Menschen rauchen. Deutschland liegt in dieser Nikotin-Top-Ten aktuell auf Platz 19.

    Platz 1: Griechenland. 39,7 Prozent der Erwachsenen rauchen hier.

    Platz 2: Russland (33,8 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 3: Chile (29,8 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 4: Irland (29 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 5: Türkei (27,4 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 6: Polen (27 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 7: Ungarn (26,5 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 8: Spanien (26,2 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 9: Frankreich (26,2 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 10: Estland (26,2 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 11: Korea (25,6 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 12: Japan (24,9 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 13: Tschechische Republik (24,6 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 14: Indonesien (24,2 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 15: China (24,1 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 16: Italien (23,3 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 17: Österreich (23,2 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 18: Niederlande (22,6 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 19: Deutschland (21,9 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Platz 20: Großbritannien (21,5 Prozent der Erwachsenen rauchen)

    Quelle: OECD. Stand: 2009 oder neueste Zahlen.

    Genehmigungspflichtige Arzneimittel dürfen erst nach einer in der Regel teuren und langwierigen Zulassung über Apotheken vertrieben werden. Und Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette. Bei deren Konsum wird das Nikotin in einer Flüssigkeit inhaliert.

    Auslöser für den Prozess war die Beschlagnahme einer Sendung E-Zigaretten am Flughafen der Landeshauptstadt. Die Staatsanwaltschaft leitete gegen den Empfänger ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein. Das Verfahren wurde schließlich eingestellt und die Lieferung nach einem Jahr freigegeben. Ihm sei durch die Behördenmaßnahmen ein Gewinn von knapp 100.000 Euro entgangen, sagte der Kläger.

    Erster E-Zigaretten-Fall vor Gericht

    Nach seinen Angaben wird das Nikotin für die in China entwickelte Flüssigkeit aus Tabakpflanzen gewonnen. Tabakerzeugnisse sind laut Gesetz keine Arzneimittel. Demgegenüber argumentiert der Anwalt des Landes, das Nikotin für E-Zigaretten werde in der Regel synthetisch hergestellt.

    In Bayern ist erstmals ein Verwaltungsgericht mit dem Problem befasst. Ähnliche Verfahren gab es im vergangenen Jahr bereits in Nordrhein-Westfalen. Die dortigen Gerichte hatten die E-Zigarette auch nicht als Arznei eingestuft. dpa/lby

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