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Urteil: Til Schweiger gewinnt: Facebook-Eintrag darf bleiben

Urteil

Til Schweiger gewinnt: Facebook-Eintrag darf bleiben

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    Til Schweiger hat vor Gericht gewonnen. Es ging um einen Facebook-Post.
    Til Schweiger hat vor Gericht gewonnen. Es ging um einen Facebook-Post. Foto: Tobias Hase, dpa (Archiv)

    Erfolg für Til Schweiger: Der 53-jährige Schauspieler hat den Streit um einen Facebook-Eintrag vor dem Landgericht Saarbrücken gegen eine Kritikerin gewonnen. Der Vorsitzende Richter Martin Jung wies den Antrag der 58-Jährigen aus dem Saarland, den Post zu löschen, am Donnerstag ab. Die Kosten des Verfahrens muss die Klägerin tragen.

    Ende September hatte Schweiger eine private Nachricht der Frau auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht - mitsamt Namen und Porträtfoto. Die Frau sah darin ihr Persönlichkeitsrecht verletzt.

    Til Schweiger gewinnt: Facebook-Eintrag war zulässig

    Die Klägerin, stellte das Gericht fest, habe ja "aus eigenem Antrieb" an einer kontroversen öffentliche Debatte teilgenommen. Und sich dabei nicht neutral geäußert, sondern Schweiger "in nicht unerheblicher Weise" angegriffen.

    Sie hatte den Schauspieler nach der Bundestagswahl gefragt, ob er nun Deutschland verlassen werde, wie er es vor der Wahl im Fall eines Einzugs der AfD in den Bundestag angekündigt habe - eine Aussage, die Schweiger bestritt.

    Zudem ging sie ihn an: "Ihr Demokratieverständnis und Ihr Wortschatz widern mich an." Der Schauspieler (53, "Keinohrhasen") antwortete ihr darauf "hey schnuffi...! date!? nur wir beide!?" - und stellte einen Screenshot des Chats auf seine Seite.

    Danach hagelte es Kommentare, in denen die Saarländerin auch beschimpft und verspottet wurde. Dieser Kritik müsse sie sich stellen, urteilten die Richter. Ihre Aufforderung an Schweiger, das Land zu verlassen, sei "von kaum zu unterschätzender Bedeutung".

    Nach Til Schweigers Post: Klägerin erhielt angeblich Morddrohung

    Die Frau leidet nach eigener Aussage seit dem Post erheblich unter den Kommentaren, auch gesundheitlich. Sie habe sogar eine Morddrohung erhalten, hatte sie gesagt. Deshalb wollte sie vor Gericht eine Löschung des Posts von Schweiger erzwingen. Und: Sie sei weder Mitglied noch Sympathisantin der AfD, hatte sie betont.   

    Der Schauspieler dürfe die Frau auch namentlich nennen, meinte aber das Gericht. Denn die Saarländerin hatte den Schlagabtausch mit Schweiger selbst in einem Internetforum mit 25 000 Mitgliedern öffentlich gemacht - bevor sie vor Gericht auf Unterlassung klagte. Im Forum "Deutschland mon amour" hatte sie kurz nach der Veröffentlichung angeblich Rat suchen wollen.

    Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens

    Da sie dabei auch ihren vollen Namen und Wohnort nannte, sei dies "eine bewusste Selbstöffnung" gewesen. Somit könne sie sich nicht mehr auf den Schutz der Privatsphäre berufen. Ihr Verhalten zeige, dass sie in der politische Auseinandersetzung "gerade nicht völlige Anonymität und Zurückgezogenheit sucht". Die Klägerin muss auch die Kosten des Verfahrens tragen. 

    Im Zivilprozess hatte die Frau angeben, Schweiger "provozieren und erzieherisch auf ihn einwirken" zu wollen. Sie habe ihm mitteilen wollen, dass es nicht ihrem Demokratieverständnis entspreche, wenn man den politischen Gegner beschimpfe. Schweiger hatte über seine Anwältin erklären lassen, er habe mit dem Öffentlichmachen des Posts "gegen Hetze gleich welcher Art" vorgehen und auf das Problem von Hass-Nachrichten aufmerksam machen wollen.

    Das ist Schauspieler Til Schweiger

    Til Schweiger gehört zu den erfolgreichsten deutschen Filmemachern. Sein Leben in Stichpunkten: - geboren 1963 als Tilman Valentin Schweiger in Freiburg

    - ab 1986 Schauspielausbildung in Köln - 1991 Kinodebüt in "Manta Manta"

    - 1993 Max-Ophüls-Preis für seine Rolle als Boxer in "Ebbies Bluff" - 1994 Hauptrolle in "Der bewegte Mann"

    - 1997 Hauptrolle an der Seite von Jan Josef Liefers im Film "Knockin' On Heaven's Door" - 1998 Regiedebüt mit "Der Eisbär"

    - 2007 Regisseur und Produzent von "Keinohrhasen", in dem er auch die Hauptrolle spielt; 2009 erscheint die Fortsetzung "Zweiohrküken"

    - 2009 gibt Schweiger einen Nazi-Jäger in Quentin Tarantinos "Inglourious Basterds" - Seit 2013 spielt er den "Tatort"-Kommissar Nick Tschiller in Hamburg

    - 2014/2015 sehen rund 7 Millionen Kinozuschauer seinen bisher erfolgreichsten Film, "Honig im Kopf". (dpa)

    Dass der Schauspieler ihre Worte tatsächlich lesen werde, "das hätte ich nicht gedacht", sagte die 58-Jährige vor dem Verfahren. Und noch weniger, dass er ihre kritischen Zeilen mitsamt anzüglichem Kommentar auch noch auf seiner Seite hochlud.

    Die Frau sei nach der Entscheidung des Gerichts enttäuscht, sagte deren Anwalt Arnold Heim der Deutschen Presse-Agentur. Nun müsse man prüfen, ob man Berufung dagegen einlege. Diese wäre vor dem saarländischen Oberlandesgericht möglich. dpa, AZ

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