Startseite
Icon Pfeil nach unten
Panorama
Icon Pfeil nach unten

Verbrechen: Tugce-Schläger wurde abgeschoben

Verbrechen

Tugce-Schläger wurde abgeschoben

    • |
    Tagelang erschütterte der Fall der jungen Studentin das Land. Freunde und Familienangehörige beteten damals für Tugce, die einen Streit schlichten wollte und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.
    Tagelang erschütterte der Fall der jungen Studentin das Land. Freunde und Familienangehörige beteten damals für Tugce, die einen Streit schlichten wollte und dabei lebensgefährlich verletzt wurde.

    Die Gewalttat auf dem Parkplatz eines Offenbacher Fast-Food-Lokals erschütterte im Jahr 2014 viele Menschen im ganzen Land. Nun ist der verurteilte Täter im Fall der Studentin Tugce Albayrak aus Deutschland abgeschoben worden.

    Der 20 Jahre alte Sanel M. wurde am Donnerstagmittag vom Frankfurter Flughafen aus „nach Serbien zurückgeführt“, wie das Amt für Zuwanderung und Integration in Wiesbaden mitteilte. In Belgrad sei gegen 14 Uhr eine Chartermaschine mit mehreren abgeschobenen Menschen gelandet, gab der Flughafen bekannt.

    Das Landgericht Darmstadt hatte Sanel M. im Juni 2015 wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er saß in Wiesbaden in Jugendhaft. Der junge Mann hatte die 22 Jahre alte Studentin im November 2014 auf dem Parkplatz eines Fast-Food-Restaurants in Offenbach so geschlagen, dass sie auf den Kopf – und ins Koma – fiel. Sie starb wenige Tage später, nachdem ihre Eltern die lebenserhaltenden Maschinen abstellen ließen.

    Dem Schlag im Morgengrauen waren Pöbeleien und Beleidigungen zweier Gruppen vorausgegangen, zu einer gehörte Sanel M., zur anderen Tugce Albayrak. Diese hatte sich schützend vor zwei Mädchen gestellt, die belästigt worden waren.

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hatte Mitte März in letzter Instanz entschieden, dass der 20-Jährige nach Serbien ausgewiesen wird. In dem Land leben nach Auskunft seiner Anwälte seine Großeltern. Der Serbe wurde in Offenbach geboren und ist dort zur Schule gegangen. Seine Eltern und seine beiden Brüder wohnen nach wie vor im Rhein-Main-Gebiet.

    Der VGH sah die Gefahr, dass Sanel M. weitere Straftaten begeht und seine Resozialisierung scheitert. Er bestätigte damit die Entscheidung der Ausländerbehörde und der ersten Gerichtsinstanz. Die Richter in Kassel teilten die Einschätzung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden, der ersten Instanz: Danach könne dem alleinstehenden und kinderlosen Antragsteller, der über einen Schulabschluss verfügt, zugemutet werden, neue Beziehungen und Bindungen in Serbien zu knüpfen. Es sei auch nicht ersichtlich, dass seine Eltern nicht in der Lage oder willens wären, ihn dabei insbesondere finanziell zu unterstützen.

    Hessens CDU-Innenminister Peter Beuth sagte: „Mehrfachstraftäter sind eine Bedrohung für die Gesellschaft, und wenn sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, müssen sie so schnell wie möglich abgeschoben werden.“ Er fügte hinzu: „Wer keine Reue und keinen Integrationswillen zeigt, ist in unserem Land nicht willkommen und muss wieder gehen.“ (dpa)

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden