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Unschuldig in Haft

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Unschuldig in Haft

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    Norbert Kuß und seine Frau sind mit dem Urteil zufrieden.
    Norbert Kuß und seine Frau sind mit dem Urteil zufrieden. Foto: K. Sponholz, dpa

    Nach jahrelangem Rechtsstreit erhält das Justizopfer Norbert Kuß, 74, Schmerzensgeld von der Gutachterin, die ihn mit ihrer letztlich mangelhaften Expertise zwei Jahre zu Unrecht ins Gefängnis gebracht hatte. Am Donnerstag sprach ihm das Saarländische Oberlandesgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 60000 Euro zu. Auf der Grundlage des Gutachtens, das ein Experte als „grob fahrlässig“ bezeichnet hatte, war Kuß im Mai 2004 vom Landgericht Saarbrücken wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner ehemaligen Pflegetochter zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bereits Anfang 2015 war die Gutachterin vom Landgericht Saarbrücken zu 50000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Dagegen hatte sie Berufung eingelegt. In einem weiteren Verfahren wird es nun auch noch um einen geforderten Schadenersatz in Höhe von 41000 Euro gehen.

    Noch schlimmer wirkte sich ein Justizirrtum bei dem 70-jährigen Richard Coley in Kalifornien aus. Er saß 39 Jahre zu Unrecht im Gefängnis. Ein DNA-Test hatte ergeben, dass Coley den Doppelmord an einer 24-Jährigen und ihrem vier Jahre alten Sohn im Jahr 1978 nicht verübt haben konnte. Der Gouverneur von Kalifornien, Jerry Brown, begnadigte den Mann mit sofortiger Wirkung. Coley verließ am Mittwoch das Gefängnis. (dpa)

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