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Bundesverfassungsgericht: Urteil: "ACAB" ist nicht automatisch Polizisten-Beleidigung

Bundesverfassungsgericht

Urteil: "ACAB" ist nicht automatisch Polizisten-Beleidigung

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    ACAB-Schmierei in Königsbrunn (Archivbild): Der Schriftzug ist nicht automatisch eine Polizisten-Beleidigung, entschied das Bundesverfassungsgericht.
    ACAB-Schmierei in Königsbrunn (Archivbild): Der Schriftzug ist nicht automatisch eine Polizisten-Beleidigung, entschied das Bundesverfassungsgericht. Foto: Marion Kehlenbach/Archiv

    ACAB steht für "all cops are bastards", übersetzt in etwa mit "Alle Polizisten sind Bastarde" und wird in bestimmten Szenen gerne verwendet, um Polizeibeamte zu provozieren. Aber ist ACAB auch automatisch eine strafbare Beamtenbeleidigung? In dieser Frage, die in den vergangenen Jahren immer wieder die Gerichte beschäftigte, hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ein Machtwort gesprochen.

    Die Richter entschieden, dass die Kundgabe der Buchstabenkombination „ACAB“ im öffentlichen Raum vor dem Hintergrund der Freiheit der Meinungsäußerung nicht ohne weiteres strafbar sei. Die Verurteilung wegen Beleidigung gemäß § 185 Strafgesetzbuch (StGB) setze voraus, dass sich die Äußerung auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht. Ansonsten sei der Eingriff in die Meinungsfreiheit nicht gerechtfertigt, entschied der Erste Senat.

    Verfassungsrichter: ACAB nicht immer eine Beleidigung

    Die Parole „ACAB“ sei nicht von vornherein offensichtlich inhaltlos, sondern bringe "eine allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck", hieß es beim Bundesverfassungsgericht zur Begründung. Es handele sich damit um eine Meinungsäußerung im Sinne der vom Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit. Denn beleidigt werde in diesem Fall nicht der einzelne Beamte, sondern das gesamte Kollektiv und seine soziale Funktion.

    Die Richter entschieden damit gleichzeitig über zwei ähnlich gelagerte Fälle. Beim Besuch eines Fußballspiels hatte ein Mann eine schwarze Hose mit dem Schriftzug ACAB getragen und war daraufhin von Bereitschaftspolizisten angezeigt worden. Das Amtsgericht verurteilte den Mann wegen Beleidigung gemäß § 185 StGB. Die Berufung zum Landgericht und die Revision zum Oberlandesgericht blieben erfolglos.

    Im zweiten Fall ging es um ein Plakat, das in einem Fußballstadion hochgehalten worden war. Auch hier war ein Betroffener wegen Beleidigung verurteilt worden (BVerfG - Beschluss vom 17. Mai 2016, Beschluss vom 17. Mai 2016 - 1 BvR 257/141 BvR 2150/14).

    Das Gericht bekräftigte damit erneut seine Maßstäbe zur sogenannten Kollektivbeleidigung. In seinem "Alle Soldaten sind Mörder"-Urteil von 1995 hatte Karlsruhe entschieden, dass sich die herabsetzende Äußerung auf alle Soldaten der Welt beziehe und deshalb nicht geeignet sei, auf die persönliche Ehre des Individuums durchzuschlagen. bo

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