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Schmäh-Gedicht: Warum Jan Böhmermann im Fall Erdogan weiter Ärger droht

Schmäh-Gedicht

Warum Jan Böhmermann im Fall Erdogan weiter Ärger droht

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    Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Neo-Moderator Jan Böhmermann.
    Recep Tayyip Erdogan und ZDF-Neo-Moderator Jan Böhmermann. Foto: Ole Spata/Presidential Press Office (dpa)

    Die Staatsanwaltschaft Mainz hat die Ermittlungen gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes eingestellt, Einfluss auf das noch ausstehende Zivilverfahren in Hamburg hat das aber nicht. "Man muss klar trennen zwischen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Vorgängen", sagte der Jurist und Journalist Thomas Becker. "Die zivilrechtliche Spruchkammer ist in keiner Form an das gebunden, was die Staatsanwaltschaft sagt."

    In den beiden Verfahren gelten unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe, wie Becker erklärte. "Bei der Staatsanwaltschaft geht es darum, ob ein hinreichender Tatverdacht gegeben ist, ob also im Fall einer Anklageerhebung eine spätere Verurteilung überwiegend wahrscheinlich ist", sagte er. Dabei gelte auch der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten". Im Zivilprozess werde dagegen geprüft, wer den Nachweis führen könne, dass er recht habe. "Soweit die juristische Theorie."

    "Natürlich steht aus meiner Sicht ein Zivilgericht unter einem gewissen Druck, wenn eine Staatsanwaltschaft eine so ausführliche Erklärung herausgibt", erklärte der Jurist. Medienrechtskammern orientierten sich aber gerne an ihrem eigenen Rechtsempfinden. So komme es auch, dass das Hamburger Gericht das Gedicht in einer ersten Bewertung auseinandergenommen und einzelne Zeilen des "Schmähgedichts" untersagt habe, während die Staatsanwaltschaft in Mainz die Böhmermann-Sendung ausdrücklich als Ganzes bewerte.

    Böhmermann hatte am 31. März in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein Gedicht mit wüsten Beschimpfungen des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verlesen. Den Auftritt hatte der Moderator damit begründet, er wolle den Unterschied von erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären.

    Erdogan erstattete Anzeige gegen Jan Böhmermann

    Erdogan und rund 1.500 Privatpersonen erstatteten Strafanzeige gegen Böhmermann. Die Bundesregierung erteilte nach einem Ersuchen der Türkei der Staatsanwaltschaft Mainz die Ermächtigung, gegen den Moderator wegen Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhaupts zu ermitteln. Diese Ermittlung wurden nun eingestellt.

    Erdogan reichte auch eine Unterlassungsklage gegen Böhmermann ein. Über diese wird ab dem 2. November in Hamburg vor Gericht verhandelt. Zuvor hatte das Landgericht Hamburg es Böhmermann in einer einstweiligen Verfügung untersagt, bestimmte Passagen des Gedichts zu wiederholen. Böhmermann wollte die Eilentscheidung nicht hinnehmen, darum reichte Erdogan Klage in der Hauptsache ein.

    Becker verweist darauf, dass bei jedem Beleidigungsvorwurf der Kontext berücksichtigt werden müsse. Im Fall Böhmermann habe das Publikum gewusst, dass es sich bei dem Gedicht um eine Satire handele. In jeder anderen Sendung wären die Sätze strafbar gewesen, in dieser Sendung aber nicht. Und so sei der Konflikt ein Paradebeispiel für die Redewendung: "Es ist eben nicht das gleiche, wenn zwei dasselbe sagen." (epd)

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