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Unfallmaßnahmen: Was tun bei Badeunfällen?

Unfallmaßnahmen

Was tun bei Badeunfällen?

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    Bei Badeunfällen muss der Notruf 112 abgesetzt werden.
    Bei Badeunfällen muss der Notruf 112 abgesetzt werden. Foto: Carsten Rehder (dpa)

    Badeunfälle dürfen nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wer Zeuge eines Unfalls wird, sollte als erstes den Notruf 112 absetzen und somit den Rettungsdienst alarmieren. Einen Ertrinkenden aus dem Wasser zu retten ist nur dann eine gute Idee, wenn man ausgebildeter Rettungsschwimmer ist.

    Der Landesverband Niedersachsen/Bremen der Johanniter-Unfall-Hilfe warnt explizit davor, als Laie einen Ertrinkenden retten zu wollen. Helfer könnten von panischen Verunglückten geschlagen oder unter Wasser gezogen werden. Sicherer ist es, der Person einen schwimmenden Gegenstand (zum Beispiel einen Rettungsring) zu reichen und sie damit ans Land zu ziehen.

    Nach dem Badeunfall: Verunglückte wärmen, Erste Hilfe leisten

    Wer aus dem Wasser und vor dem Ertrinken gerettet wurde, kühlt schnell aus. Umgehendes Wärmen mit trockenen Handtüchern und Decken, mit Kleidung oder der Rettungsdecke ist dabei sehr wichtig. Sollte der Gerettete bewusstlos sein und atmen, muss er in die stabile Seitenlage gebracht werden. Atmet der Verunglückte nicht mehr, muss sofort mit der Herz-Lungen-Wiederbelebung begonnen werden. Sie darf erst unterbrochen werden, wenn der Notarzt eintrifft oder der Betroffene wieder atmet. dpa/tmn/sh

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