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    FDP-Politikerin Christel Augenstein hat viel riskiert.
    FDP-Politikerin Christel Augenstein hat viel riskiert. Foto: Uwe Anspach, dpa

    Mannheim Im Prozess um Millionenverluste durch Zinswetten der Stadt Pforzheim hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten bewusste Manipulation und massive Täuschung vorgeworfen. Durch das Fehlverhalten sei der Kommune großer Schaden entstanden, hieß es am Dienstag zu Verhandlungsbeginn in Mannheim. In dem Untreue-Prozess vor dem Landgericht müssen sich die frühere FDP-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein sowie die damalige Stadtkämmerin und zwei Bankmitarbeiter verantworten. Die Verteidigung, zu der der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki gehört, wies die Anschuldigungen zurück.

    Einst brachten riskante Finanzgeschäfte Pforzheim in massive Schwierigkeiten. 2010 zog dann der Gemeinderat die Notbremse – am Ende stand ein Verlust von rund 58 Millionen Euro. Inzwischen ist ein großer Teil des Geldes nach Vergleichen mit den beiden beteiligten Banken wieder in der Kasse.

    Die Vorwürfe gegen die Angeklagten beziehen sich nach Angaben des Gerichts auf Millionenkosten, die beim Abschluss sogenannter Swaps zulasten der Stadtkasse entstanden waren (siehe nebenstehenden Text). Neben Pforzheim hatten auch andere Kommunen wie Landsberg am Lech (Derivate-Affäre) bei Banken Wetten auf die unterschiedliche Entwicklung von kurzfristigen und langfristigen Zinsen abgeschlossen und Verluste erlitten.

    Das Landgericht Mannheim stellt sich auf ein längeres Verfahren im Fall „Pforzheim“ ein. Die im Mittelpunkt des Prozesses stehende Christel Augenstein verlor 2009 die Oberbürgermeisterwahl gegen Gert Hager (SPD). Letzterer war jahrelang mit den Aufräumarbeiten beschäftigt. Hager kritisierte seine Vorgängerin auf dem Höhepunkt der Krise scharf. Sie habe ihre Kompetenzen „eindeutig und in krasser Weise überschritten“. Den Banken warf er falsche Beratung vor. Erst im September 2008 habe der Pforzheimer Gemeinderat von den Ausmaßen der Verluste erfahren.

    Die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg schrieb in einem Bericht, derart hochspekulative Geschäfte seien unzulässig. Vizepräsident Markus Günther verweist auf die Gemeindeordnung, nach der Geldanlagen der Kommunen „sicher und ertragreich“ sein müssen.

    Für Pforzheim war die Angelegenheit erst 2016 nach einem Vergleich mit der Deutschen Bank über 7,7 Millionen Euro endgültig abgeschlossen. Augenstein hatte ihr Amt 2001 mit dem Ziel angetreten, die Finanzsituation der verschuldeten Stadt zu verbessern und dazu unter anderem die Zinslast zu verringern.

    Dazu soll nach Gerichtsangaben zunächst ein kommunalrechtlich zulässiger Swap zu Zinssicherung für zwei Kredite abgeschlossen worden und dem Gemeinderat angezeigt worden sein. Zwischen 2004 und 2006 soll die Kämmerin dann aber mehrere unzulässige Swap-Verträge abgeschlossen haben, die nicht der Zinssicherung gedient hätten, sondern mit denen Einnahmen erzielt werden sollten. 2006 habe sie die Oberbürgermeisterin über den Stand der Geschäfte informiert. Danach sollen die beiden Frauen gemeinsam weitere hochspekulative Geschäfte gemacht haben, um die Situation zu bereinigen. Das ging schief, die Stadt geriet immer tiefer in die Verlustzone. Der Bundesgerichtshof hat 2011 entschieden, dass eine Bank bei Zinswetten auf den schwerwiegenden Interessenkonflikt hinweisen muss. Denn für die Bank ist ein solches Geschäft nur profitabel, wenn die Wette zum Nachteil des Kunden ausgeht. (dpa)

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