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Arzt oder Krankenhaus?: Ärzte fordern klare Zuständigkeiten bei Notfällen

Arzt oder Krankenhaus?

Ärzte fordern klare Zuständigkeiten bei Notfällen

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    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert eine zentrale Nummer für Notfälle.
    Die Kassenärztliche Bundesvereinigung fordert eine zentrale Nummer für Notfälle. Foto:  Bernd Weissbrod (dpa)

    Nach Ansicht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) muss der Bereitschaftsdienst von niedergelassenen Ärzten und die Notfallambulanz von Krankenhäusern besser aufeinander abgestimmt werden. Die Zuständigkeiten bei medizinischen Notfällen müssen klar geregelt sein und es dürfen keine Parallelstrukturen bei der Notfall-Steuerung geschaffen werden.

    Stattdessen muss es den Patienten möglich sein, eine zentrale Nummer zu wählen, die sie entweder in die ambulante Versorgung eines niedergelassenen Arztes verweisen oder in die Notaufnahme eines Krankenhauses. Die bestehenden Dienste müssen also zusammengeführt werden.

    Notfall-Rufnummer zu wenig bekannt

    Der Vorstandsvorsitzende der KBV, Andreas Gassen, sieht die Bereitschaftsdienstnummer 116117 der niedergelassenen Ärztezentrale als die zentrale Nummer bei Notfällen. Die ist der breiten Masse aber kaum bekannt. Deshalb fordert Gassen eine bessere Bewerbung dieser Nummer. Die 116117 sei für den Bereitschaftsdienst und die 112 für den Notfall etwa bei schweren Unfällen, bei Verdacht auf Hirnschlag oder Herzinfarkt, erläuterte der KBV-Chef.

    Die 17 regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind jetzt gefragt, die Zuständigkeiten besser abzustimmen. Sie können am besten Vereinbarungen mit den regionalen Krankenhäusern treffen. Das klappe in manchen Fällen schon hervorragend, doch leider ist eine effektive Aufgabenverteilung bisher die Ausnahme.

    Zuständigkeit im Notfall: Arzt oder Krankenhaus?

    Magendrücken, gebrochenes Bein, Schlaganfall - wohin soll der Patient im Notfall gehen, zum niedergelassenen Bereitschaftsarzt oder direkt ins Krankenhaus? So richtig klar ist das den meisten Patienten nicht. Nach Aussage von Gassen sei jeder vierte Krankenhausfall eine Fehlbelegung.

    Das gibt es beim Notruf zu beachten

    Beim Notruf müssen Anrufer diese "fünf W" beachten:

    Wo ist das Ereignis?

    Wer ruft an?

    Was ist geschehen?

    Wie viele Betroffene?

    Warten auf Rückfragen!

    Auch die Bundesärztekammer (BÄK) ist mit der Situation unzufrieden. Die Notfall-Ambulanzen sind zu oft überlastet, weil dort viele Patienten schnelle Hilfe suchen. Das führt zu langen Wartezeiten und hin und wieder zu Frustration bei den Patienten. dpa

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