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Immobilien: Bekommen Familien einen Bauzuschuss?

Immobilien

Bekommen Familien einen Bauzuschuss?

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    Bekommen Familien bald Zuschüsse fürs Eigenheim?
    Bekommen Familien bald Zuschüsse fürs Eigenheim? Foto: Patrick Pleul , dpa (Symbolbild)

    Immer mehr Menschen zieht es vom Land in die Städte - und dort wird Wohnraum knapp und teuer. Eine Novelle des Baurechts, die das Kabinett am Mittwoch verabschiedet hat, soll das Zusammenleben in der Stadt erleichtern. Künftig soll es neben Wohn-, Gewerbe- und Mischgebieten auch "urbane Gebiete" geben.

    Was ist ein urbanes Gebiet?

    Das Ideal ist eine nachhaltige "Stadt der kurzen Wege", in der Familien und Singles wohnen, in der es aber auch Gewerbe und Kultureinrichtungen gibt. Also Gastronomie, Werkstätten, Geschäfte, Musikschule, Club, Kita - alles dicht beieinander, so dass man im besten Fall überall hin zu Fuß gehen oder mit dem Rad fahren kann.

    Warum braucht es dafür eine neue Kategorie im Baurecht?

    Für die bisherigen Mischgebiete gelten Bauvorschriften, die im urbanen Gebiet weniger streng sein werden. Dort darf höher und dichter gebaut werden. Heißt zum Beispiel: Statt 60 Prozent dürfen 80 Prozent eines Grundstücks bebaut werden. Zudem darf es lauter sein, auch abends oder am Wochenende. 

    Wo kann ein urbanes Gebiet entstehen?

    Grundsätzlich überall, wo die Kommunen es wollen. Zum Beispiel auf innerstädtischem Brachland oder alten Gewerbegebieten, schlägt Bundesumweltministerin Barbara Henricks (SPD) vor. Die Festsetzung urbaner Gebiete soll es ermöglichen, das Bauen in stark verdichteten städtischen Gebieten zu erleichtern. Das Bauministerium erwartet wegen der Lärmbelastung nicht, dass reine Gewerbegebiete in urbane Gebiete umgewandelt werden. 

    Wie sieht es mit Zweit- und Ferienwohnungen aus, die nehmen ja auch Wohnraum weg?

    Grundsätzlich sollen Ferienwohnungen auch in Wohngebieten erlaubt sein. Kommunen sollen bei der Bebauungsplanung aber leichter verhindern können, dass Ferienwohnungen entstehen. Auch gegen selten genutzte Zweitwohnungen, sogenannte Rollladensiedlungen, sollen Kommunen künftig besser vorgehen können. Vor allem auf Inseln in Nord- und Ostfriesland hatte es der Bauministerin zufolge Klagen über Wohnungen gegeben, deren Besitzer nur selten vorbeischauen.

    Was ist mit dem Lärm auf Sportplätzen?

    Es gibt immer wieder Ärger, weil zum Beispiel Fußballspielen auf Plätzen in Wohngebieten Lärm macht. Nun werden die sogenannten Immissionsrichtwerte für die Ruhezeit am Abend bis 22.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nachmittags zwischen 13.00 und 15.00 Uhr an die Tages-Grenzwerte angeglichen, damit Vereine das Training nicht unterbrechen müssen. 

    Sind die Kommunen einverstanden mit den Änderungen?

    Weitgehend ja. "Es ist gut, dass die Städte mit der Novelle mehr Spielraum für ihre Stadtplanung erhalten", sagt Eva Lohse, die Präsidentin des Deutschen Städtetages. Jedoch sollten Städte Lohse zufolge Schallschutzmaßnahmen, etwa besondere Fenster, als Mittel gegen Gewerbelärm vorsehen können. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund moniert, das Gesetz erleichtere die Stadtentwicklung "nur bedingt". Mehr Überwachungspflichten bei den Umweltauswirkungen von Bebauungsplänen bedeute einen großen Mehraufwand.

    Sind die Beschlüsse schon wirksam?

    Nein, sie müssen noch durch den parlamentarischen Prozess. Hendricks geht davon aus, dass das reibungslos klappen wird.

    Was plant die Bauministerin, um Familien zum Eigenheim zu verhelfen?

    Hendricks hätte gern ein Familienbaugeld von höchstens 20.000 Euro für Familien, die erstmals ein Eigenheim bauen oder kaufen wollen. Der Zuschuss zum Eigenkapital soll helfen, einen Kredit zu bekommen. Bisher ist das allerdings nicht mehr als ein Plan Hendricks', die darüber nach eigenen Angaben in "guten Gesprächen" mit Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) ist. Im Finanzministerium heißt es, das seien "eigene Überlegungen" der Bauministerin.

    Aber falls was draus wird - wer genau soll den Zuschuss bekommen?

    Grundsätzlich Familien mit bis zu 70.000 Euro Haushaltseinkommen pro Jahr, die in Gebieten mit hoher Wohnungsnachfrage bauen oder kaufen wollen. Familien müssten sich die Bankkredite für teures Wohneigentum in angespannten Märkten auch leisten können, laute die Begründung. "Vorgeschlagen wird eine Förderung in Höhe von 8000 Euro pro Familie mit einem Kind, weitere 6000 Euro für ein zweites und 6000 Euro für ein drittes Kind", heiße es in einem internen Konzeptpapier des Ministeriums. Über den Zuschuss sei Hendricks bereits mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Gespräch, sagte ein Ministeriumssprecher der Zeitung. Ob es einen Rechtsanspruch geben soll oder ein bestimmtes Förderbudget pro Jahr, muss Hendricks zufolge noch besprochen werden. Teresa Dapp, dpa

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