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Betreuungsgeld: Bayern bezahlt weiter ein Betreuungsgeld

Betreuungsgeld

Bayern bezahlt weiter ein Betreuungsgeld

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    Familien in Bayern sollen auch künftig Anspruch auf Betreuungsgeld haben.
    Familien in Bayern sollen auch künftig Anspruch auf Betreuungsgeld haben. Foto: Jan Woitas (dpa) /Symbolbild

    Trotz der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach das umstrittene Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt, sollen Familien in Bayern auch künftig Anspruch auf die Leistung haben. Ministerpräsident Horst Seehofer kündigte nach dem Karlsruher Urteil an, dass in Zukunft der Freistaat die Finanzierung übernehmen werde. In fast allen anderen Bundesländern zeichnet sich dagegen ein Verzicht auf die umstrittene Leistung ab.

    Das von Kritikern als „Herdprämie“ geschmähte Betreuungsgeld wurde von der Bundesregierung auf Druck der CSU vor zwei Jahren beschlossen. Eltern können 150 Euro pro Monat bekommen, wenn sie ihr Kind zwischen dem 15. und 36. Lebensmonat zu Hause erziehen, statt in öffentlich geförderten Kindertagesstätten betreuen zu lassen.

    Das höchste deutsche Gericht hat die Leistung des Bundes nun für mit dem Grundgesetz „unvereinbar und nichtig“ erklärt. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, betonte in der Urteilsbegründung, dass „nicht der Bund, sondern die Länder für ein Betreuungsgeld zuständig sind“.

    Kritiker: Das Betreuungsgeld schadet der Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund

    Der Bund habe seine Kompetenz überschritten, weil es ihm nicht um seine Kernaufgabe gehe, im Bundesgebiet gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen. Vielmehr greife er aus rein politischen Motiven in die Länderzuständigkeit ein. „Das Angebot öffentlich geförderter Kinderbetreuung steht allen Eltern offen“, erklärte das Gericht. „Nehmen Eltern es nicht in Anspruch, verzichten sie freiwillig.“ Ein Ausgleich dafür sei nicht Aufgabe des Bundes. Die Entscheidung erfolgte aus rein formalen Gründen. Mit der inhaltlichen Kritik Hamburgs beschäftigte sich das Gericht nicht, wonach das Betreuungsgeld angeblich der Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund oder aus sozial schwierigen Schichten schade.

    Die CSU will nun die Landeskompetenz nutzen: „Wir in Bayern werden in jedem Fall ein bayerisches Betreuungsgeld auf den Weg bringen“, sagte Parteichef Seehofer zum Abschluss einer Kabinettsklausur in St. Quirin am Tegernsee. Der Bund solle das Geld dafür den Ländern geben – wenn nicht, wird der Freistaat nach Seehofers Worten die finanziellen Mittel dafür auch alleine aufbringen. In Bayern nehmen aktuell 73 Prozent der Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern das Betreuungsgeld in Anspruch, bundesweit sind es über 40 Prozent.

    Seehofer zeigte sich von dem Scheitern des CSU-Lieblingsprojekts äußerlich unbeeindruckt. Allerdings merkte er an, dass das Verfassungsgericht mit der Tradition gebrochen habe, Familien in besonderer Weise zu unterstützen. Ob es einen nahtlosen Übergang vom Bundes- zum Landesbetreuungsgeld geben wird, könne er noch nicht sagen. Die bayerische SPD kündigte an, ein Volksbegehren gegen ein Landesbetreuungsgeld zu prüfen. "Leitartikel und

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