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Rente: Beschlossen: Das Rentenpaket im Überblick

Rente

Beschlossen: Das Rentenpaket im Überblick

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    Der Bundestag hat das Rentenpaket beschlossen.
    Der Bundestag hat das Rentenpaket beschlossen. Foto: Daniel Naupold, dpa

    Das schwarz-rote Rentenpaket ist beschlossene Sache. Der Bundestag verabschiedete das teuerste Vorhaben der großen Koalition am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD. Die Linke enthielt sich, die Grünen stimmten mit Nein. Damit ist der Weg für die verbesserte Mütterrente und die abschlagfreie Rente ab 63 frei.

    In der namentlicher Abstimmung votierten 460 Abgeordnete für das Gesetz, 64 stimmten dagegen und 60 enthielten sich. Ein gutes Dutzend der Nein-Stimmen dürften aus dem Lager von CDU/CSU gekommen sein. Die Mehrheit für das Vorhaben war jedoch nicht gefährdet, da die Koalition von Union und SPD im Parlament über rund 80 Prozent der Abgeordnetensitze verfügt.

    Das Rentenpaket enthält neben der verbesserten Rente für ältere Mütter und der abschlagsfreien Rente ab 63 für besonders lange Versicherte auch Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner sowie mehr Geld für Reha-Leistungen. Pro Jahr kostet das zwischen neun und elf Milliarden Euro mehr. Die Neuregelungen sollen vom 1. Juli an gelten. Im Bundesrat ist das Rentenpaket nicht zustimmungspflichtig. Grünes Licht für schwarz-rotes Rentenpaket

    Ein Überblick über Eckpunkte und Kosten des Rentenpakets:

    ABSCHLAGFREIE RENTE AB 63:

    Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll vom 1. Juli an schon ab 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind aber nur die Geburtsjahrgänge zwischen Mitte 1951 und 1963 - mit schrittweise abnehmendem Vorteil.

    Phasen vorübergehender Arbeitslosigkeit sollen in die Beitragsjahre mit angerechnet werden, nicht jedoch die letzten zwei Jahre vor Beginn der Frührente. Der Stichtag dafür ist jeweils der 61. Geburtstag. Diese Regelung soll verhindern, dass die Frührente durch Vorschalten von zwei Jahren Arbeitslosigkeit trickreich zum vorzeitigen Ausstieg aus dem Erwerbsleben genutzt wird.

    Selbständige, die in ihrem Berufsleben mindestens 18 Jahre lang Renten-Pflichtbeiträge entrichtet und sich dann mindestens 27 Jahre freiwillig weiterversichert haben, sollen ab 63 ebenfalls abschlagfrei in Frührente gehen können. Das kommt vor allem Handwerkern zugute.

    Von der abschlagfreien Rente ab 63 profitieren in vollem Umfang aber nur die Jahrgänge 1951 und 1952. Jeder spätere Jahrgang muss jeweils zwei Monate über den 63. Geburtstag hinaus arbeiten. Wer 1964 geboren ist und 45 Beitragsjahre zusammen bekommt, kann dann erst - wie heute schon - mit 65 Jahren abschlagfrei in Ruhestand gehen. Das Modell kostet - abhängig von der Inanspruchnahme - zwischen zwei und drei Milliarden Euro pro Jahr.

    MÜTTERRENTE:

    Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, bekommen Kindererziehungszeiten in der Rente künftig mit einem zusätzlichen Rentenpunkt honoriert. Dies entspricht einer Verdoppelung. Pro Kind erhalten sie dann ab 1. Juli brutto bis zu 57 Euro monatlich im Westen, im Osten bis zu 53 Euro.

    Frauen mit jüngeren Kindern sind bei der Mütterrente aber immer noch besser gestellt. Sie erhalten für die Kindererziehung Rentenpunkte für drei Jahre Kindererziehung gut geschrieben: Das sind brutto bis zu 86 Euro im Westen und bis zu 79 Euro im Osten. Die verbesserte Mütterrente kostet im Jahr etwa 6,5 Milliarden Euro zusätzlich.

    ERWERBSMINDERUNGSRENTE:

    Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll brutto bis zu 40 Euro mehr Rente im Monat bekommen. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 - und damit zwei Jahre länger als bisher - in die Rentenkasse eingezahlt hätten. Die Neuregelung kostet geschätzt zwischen 200 Millionen und 2,1 Milliarden Euro.

    REHA-LEISTUNGEN:

    Um Frühverrentungen aus gesundheitlichen Gründen zu verhindern, sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert - also je nach Bedarf - leicht erhöht werden. Dafür sind Mehrausgaben zwischen 100 und 200 Millionen Euro veanschlagt. (dpa)

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