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Asyl: Bundesregierung rechnet bis Jahresende mit 166.000 Asylanträgen

Asyl

Bundesregierung rechnet bis Jahresende mit 166.000 Asylanträgen

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    Bis Jahresende rechnet die Bundesregierung mit 166.000 Asylanträgen. Das wäre noch unter der Obergrenze.
    Bis Jahresende rechnet die Bundesregierung mit 166.000 Asylanträgen. Das wäre noch unter der Obergrenze. Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

    In einem langen und erbitterten Streit ist die Obergrenze für Flüchtlinge erkämpft worden. Im Koalitionsvertrag einigten sich Union und SPD schließlich auf eine Zahl von jährlich 180.000 bis 220.000 Menschen. Aber diese Obergrenze wird in diesem Jahr voraussichtlich nicht erreicht.

    In einem Bericht beruft sich die Bild am Sonntag auf die Zuwanderungsberechnung der Bundesregierung für 2018. Demnach wird es bis zum Jahresende voraussichtlich 166.000 Asylanträge geben - im Vorjahr haben 198.317 Menschen erstmals in Deutschland Asyl gesucht. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte die Zahl am Sonntagmittag.

    18.500 Flüchtlinge haben Deutschland in diesem Jahr freiwillig verlassen

    Rund 114.000 Asylanträge wurden 2017 im Rahmen des Familiennachzugs gestellt. Laut dem Bericht erhielten in diesem Jahr 38.500 Asylbewerber ein Visum im Rahmen des Familiennachzugs, 4600 Menschen wurden aus humanitären Gründen aufgenommen.

    So läuft ein Asylverfahren ab

    Ob ein Flüchtling in Deutschland bleiben darf oder nicht, entscheidet sich oft in einer persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Das Gespräch gilt als wichtigster Termin im Asylverfahren.

    Antragsteller sollen Lebensumstände, Reiseroute und Verfolgungsschicksal schildern. Bei jedem Antrag prüft das Bundesamt, ob eine der Schutzformen vorliegt: Asylberechtigung, Flüchtlingsschutz, subsidiärer Schutz oder Abschiebeverbot.

    Gegen abgelehnte Bescheide können Betroffene klagen. Erste Instanz ist das Verwaltungsgericht. Bei einer Niederlage ist der Gang vor das Oberverwaltungsgericht oder den Verwaltungsgerichtshof möglich – falls die Klage zugelassen wird. Letzte Instanz des Revisionsverfahrens ist das Bundesverwaltungsgericht.

    Gleichzeitig hätten 26.500 Flüchtlinge Deutschland verlassen, 18.500 davon seien freiwillig in die Heimat zurückgekehrt. Unter den Erstantragstellern seien auch rund 30.000 Flüchtlingsbabys im Alter von unter einem Jahr, die in Deutschland zur Welt gekommen sind, heißt es in dem Bericht.

    Dass die Bundesregierung unter der im Koalitionsvertrag vereinbarten Obergrenze für die Zuwanderung bleiben würde, hatte sich bereits seit einiger Zeit in der monatlichen Asylstatistik abgezeichnet. (AZ, dpa)

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