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Freispruch im Korruptions-Prozess: Christian Wulff: "Ich bin sehr erleichtert"

Freispruch im Korruptions-Prozess

Christian Wulff: "Ich bin sehr erleichtert"

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    Das Landgericht Hannover hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff in seinem Korruptionsprozess freigesprochen.
    Das Landgericht Hannover hat Ex-Bundespräsident Christian Wulff in seinem Korruptionsprozess freigesprochen. Foto: Peter Steffen, dpa

    Zwei Jahre nach seinem Rücktritt als Bundespräsident ist Christian Wulff vom Korruptionsvorwurf freigesprochen worden. Das Landgericht Hannover urteilte am Donnerstag, für den Vorwurf der Vorteilsannahme im Amt gebe es keine Belege.

    Der ehemalige Bundespräsident stand zusammen mit Filmfinancier David Groenewold vor Gericht, weil dieser 2008 für ihn rund 720 Euro Hotel- und Bewirtungskosten während eines Oktoberfestbesuchs übernommen hatte. Wulff war damals niedersächsischer Ministerpräsident. Zweieinhalb Monate später warb er bei Siemens um Unterstützung für einen Film, für den Groenewold noch Geldgeber suchte. Dem Filmfinancier wurde wegen der München-Einladung Vorteilsgewährung vorgeworfen.

    Richter: Wulff und Groenewold waren Freunde

    Chronologie der Affäre Wulff

    25. Oktober 2008: Christian Wulff, damals Ministerpräsident von Niedersachsen, bekommt von der Unternehmergattin Edith Geerkens einen Privatkredit über 500.000 Euro zum Kauf eines Hauses.

    18. Februar 2010: Wulff antwortet auf eine mündliche Anfrage im niedersächsischen Landtag, dass es zwischen ihm und dem Unternehmer Egon Geerkens in den vergangenen zehn Jahren keine geschäftlichen Beziehungen gegeben habe.

    12. Dezember 2011: Wulff versucht, Bild-Chefredakteur Kai Diekmann zu erreichen, um einen Bericht zur Finanzierung seines Privathauses zu verhindern oder zu verschieben. Auf der Mailbox droht er "Krieg" mit Springer an, falls die Geschichte erscheint.

    13. Dezember: Die "Bild"-Zeitung berichtet erstmals über Wulffs Hauskauf-Finanzierung.

    14. Dezember 2011: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) spricht Wulff ihr Vertrauen aus.

    15. Dezember 2011: Der Bundespräsident bricht sein Schweigen: "Ich erkenne an, dass hier ein falscher Eindruck entstehen konnte. Ich bedauere das", heißt es in einer Mitteilung. In der Sache habe er nichts zu verbergen.

    19. Dezember 2011: Wulffs Anwalt legt Unterlagen zum Kredit und eine Liste mit Urlauben vor, die sein Mandant als Regierungschef bei befreundeten Unternehmern verbracht hat. Zudem wird bekannt, dass der Unternehmer Carsten Maschmeyer 2007 im niedersächsischen Landtagswahlkampf eine Anzeigenkampagne für ein Interview-Buch mit Wulff bezahlt hat.

    20. Dezember 2011: Wulffs Anwalt betont, sein Mandant habe von den Zahlungen nichts gewusst.

    22. Dezember: Der Bundespräsident entschuldigt sich öffentlich für die entstandenen Irritationen. Zugleich entlässt er seinen Sprecher Olaf Glaeseker.

    2. Januar 2012: Bei der Staatsanwaltschaft in Hannover gehen elf weitere Strafanzeigen gegen Wulff ein. Die Zahl der Strafanzeigen gegen Wulff liegt nun bei insgesamt 20.

    4. Januar 2012: Wulff gibt ARD und ZDF ein Interview, in dem er den Anruf bei Diekmann als «schweren Fehler» bezeichnet und volle Transparenz bei allen Fragen ankündigt. Am Folgetag veröffentlicht sein Anwalt aber nur eine zusammenfassende Stellungnahme.

    19. Januar 2012: Wegen Korruptionsverdachts lässt die Staatsanwaltschaft Haus und Büros von Wulffs entlassenem Sprecher Olaf Glaeseker durchsuchen. Die Fahnder verschaffen sich auch Zugang zu Räumlichkeiten des Eventmanagers Manfred Schmidt, der zu Wulffs Zeit in Niedersachsen enge Kontakte zur Staatskanzlei in Hannover gehabt haben soll.

    16. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft beantragt, die Immunität des Bundespräsidenten aufzuheben, um gegen ihn ermitteln zu können.

    17. Februar 2012: Christian Wulff tritt zurück.

    18. Februar 2012: Die Staatsanwaltschaft nimmt die Ermittlungen gegen Wulff wegen des Verdachts der Vorteilsnahme, bzw. Vorteilsgewährung auf.

    29. Februar 2012: Das Bundespräsidialamt teilt mit, dass Christian Wulff den Ehrensold bekomme - jährlich rund 200.000 Euro bis an sein Lebensende.

    9. März 2012: Wulff wird mit dem Großen Zapfenstreich der Bundeswehr in Berlin verabschiedet. Die Feier wird von Protest begleitet.

    9. Oktober 2012: Die Flitterwochen des damaligen Ministerpräsidenten Christian Wulff und dessen Frau Bettina im italienischen Haus eines Versicherungsmanagers rechtfertigen keine Ermittlungen wegen Vorteilsnahme im Amt. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hannover mit.

    9. April 2013: Wulff lehnt ein Angebot der Staatsanwaltschaft ab, die Korruptionsermittlungen gegen Zahlung von 20 000 Euro einzustellen.

    12. April 2013: Die Staatsanwaltschaft Hannover erhebt gegen Wulff Anklage. Auch der Filmmanager David Groenewold wird angeklagt.

    14. November 2013: Der Prozess gegen Wulff wegen Vorteilsnahme beginnt. Es geht um rund 700 Euro, die Groenewold für Wulff gezahlt haben soll - angeblich, damit dieser sich im Gegenzug für ein Filmprojekt Groenewolds engagiert.

    9. Dezember: Der Prozess gegen Wulffs ehemaligen Pressesprecher, Olaf Glaeseker, beginnt ebenfalls in Hannover. Glaeseker geht auf Distanz zu seinem ehemaligen Chef.

    19. Dezember: Der Richter Frank Rosenow regt an, den Wulff-Prozess im Januar einzustellen. Der Grund: Mangelnde strafrechtliche Relevanz der Vorwürfe. Wulff selbst ist aber gegen die Einstellung des Verfahrens.

    27. Februar 2014: Christian Wulff wird in seinem Korruptionsprozess freigesprochen und damit vom Vorwurf der Vorteilsannahme entlastet. (dpa)

    Richter Frank Rosenow sagte in der Urteilsbegründung zum Verhältnis von Wulff und Groenewold, aus einer geschäftlichen Beziehung habe sich ein enges freundschaftliches Verhältnis entwickelt. "In Krisensituationen waren die beiden Angeklagten einander wertvolle Ratgeber." Groenewold habe Wulff vor allem bei der Trennung von seiner ersten Frau zur Seite gestanden. Bei Restaurantbesuchen habe mal der eine und mal der andere von beiden die Rechnung übernommen.

    Aus Sicht der Staatsanwaltschaft sind die Korruptionsvorwürfe gegen Wulff noch nicht eindeutig widerlegt. Das hatte Oberstaatsanwalt Clemens Eimterbäumer in seinem Schlussplädoyer vor einer Woche noch einmal deutlich gemacht. Er hatte verlangt, die Beweisaufnahme fortzuführen, nachdem das Gericht mehrere seiner Anträge abgelehnt hatte. Die Staatsanwaltschaft könnte nun versuchen, gegen das Urteil Revision einzulegen - dafür müsste sie dem Gericht Verfahrensfehler nachweisen.

    Es ging um 720 Euro

    Mit Wulff stand erstmals in der deutschen Geschichte ein ehemaliger Bundespräsident in einem Strafprozess vor Gericht. Die ersten Berichte über angebliche Vergünstigungen für den früheren CDU-Politiker waren im Dezember 2011 aufgekommen. Als die Liste der Vorwürfe immer länger wurde, beantragte die Staatsanwaltschaft Hannover im Februar 2012 die Aufhebung der Immunität Wulffs als Bundespräsident. Das führte einen Tag später zu seinem Rücktritt.

    Im Zuge der Untersuchungen der Justiz stellte sich heraus, dass fast alle Vorwürfe strafrechtlich bedeutungslos waren. Ermittelt wurde unter anderem wegen Auslandsurlauben Wulffs in Immobilien von ihm bekannten Unternehmern, wegen eines günstigen Kredits für sein inzwischen verkauftes Haus in Großburgwedel und wegen kostenloser Flug-Upgrades.

    Angeklagt wurde Wulff dann nur noch wegen einer Summe von rund 720 Euro. Der Ministerpräsident wusste nach eigenen Angaben nichts davon, dass sein Freund unter anderem teilweise das Hotel in München für ihn bezahlte. dpa

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