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Zensus: „1983 war Big Brother einfach bedrohlicher“

Zensus

„1983 war Big Brother einfach bedrohlicher“

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    Peter Hauck-Scholz klagte 1983 gegen die Volkszählung. Jetzt, 28 Jahre später, ist Zensus in Deutschland.
    Peter Hauck-Scholz klagte 1983 gegen die Volkszählung. Jetzt, 28 Jahre später, ist Zensus in Deutschland. Foto: Symbolfoto Oliver Berg/dpa

    Der Weg zu Peter Hauck-Scholz führt in ein phantasieloses Bürohaus in der Marburger Innenstadt. Linker Eingang das Solarium „Sonneninsel“, rechter Eingang Spielcasino „Löwenplay“, die mittlere Tür führt zur Kanzlei. Der Mann, der 1983 deutsche Rechtsgeschichte schrieb, legt nur wenig Wert auf Äußerlichkeiten.

    Rechtsanwalt Hauck-Scholz ist 71 Jahre alt und hat offensichtlich viel zu tun. Vielleicht nicht ganz so viel wie damals, als er in Karlsruhe gegen die Studiengebühren klagte. Oder wie 1983, als er gegen die Volkszählung vor das Bundesverfassungsgericht zog. Aber die Akten stapeln sich noch immer in der kleinen Kanzlei. „Ich komme gleich“, sagt er im Vorbeigehen und hetzt ins Büro am anderen Ende des Flurs.

    Auch andere sind viel unterwegs in diesen Tagen. Denn jetzt wird in Deutschland wieder gezählt. „Zensus 2011“ heißt das in der offiziellen Sprachregelung. Der Staat möchte wissen, wie viele Menschen das Land bevölkern. Wo und wie wir wohnen, ob und was wir arbeiten, auch, woran wir glauben. „Welcher Religionsgesellschaft gehören Sie an?“, heißt es auf dem Fragebogen etwa, unter den Angaben zu Name, Adresse und Geschlecht. Zuwanderer sollen Auskunft darüber geben, aus welchem Land ihre Eltern kommen. Und Wohnungseigentümer müssen sich Fragen stellen lassen wie „Geben Sie bitte bis zu zwei Personen an, die am 9. Mai 2011 in der Wohnung wohnen“. Müssen ist das treffende Wort. Denn wer nicht antwortet, bekommt Ärger mit seinem Staat – bis hin zur Verhängung eines Zwangsgelds.

    Zehn Prozent der Bürger sollen beim Zensus einen Hausbesuch erhalten

    Um all diese Dinge herauszufinden, haben die Statistischen Landesämter vor kurzem ihre Zähler losgeschickt. Erhebungsbeauftragte heißen die offiziell. Ihr Auftrag lautet, etwa zehn Prozent der Bürger zu Hause zu besuchen und zu befragen. „Das werden etwa 7,9 Millionen Menschen sein, so genau wissen wir es noch gar nicht“, sagt Thomas Resche vom Statistischen Bundesamt.

    Neben der Haushaltsbefragung läuft die Gebäude- und Wohnungszählung. Knapp 18 Millionen Menschen müssen hier Stellung nehmen. Das geht schriftlich oder auch online. Gut sechs Millionen haben die Fragebögen mittlerweile im Internet ausgefüllt. „Eine sehr gute Quote“, findet Sprecher Resche.

    Alle anderen Deutschen, soweit sie bekannt sind, werden ebenfalls gezählt. Ohne dass sie es merken. Dazu bedienen sich die Statistiker in den Datentöpfen, die es schon gibt. Bei den Meldeämtern zum Beispiel. Oder bei der Bundesagentur für Arbeit. Oder bei anderen Behörden. Der „registergestützte Zensus“ läuft einfach nebenher.

    So viele Zahlen, so viele Daten werden also erhoben 2011, dem Jahr der Volkszählung in Deutschland. Und niemanden scheint es zu stören. „Alles, was wir berichtet bekommen, zeigt, dass die Akzeptanz für den Zensus bei den Menschen groß ist“, versichert Amtssprecher Thomas Resche. „Ja, es läuft sehr gut.“

    Aber warum läuft es so gut, 24 Jahre, nachdem die letzte Volkszählung einen Aufstand auslöste? Peter Hauck-Scholz hat die Besprechung mit seinen Anwaltsgehilfinnen beendet und den Aktenstapel zur Seite gelegt. Jetzt hat er doch Zeit für den Besucher und Zeit, sich zu erinnern. Hauck-Scholz – er trägt eine beigefarbene Hose und ein ausgewaschenes, rot-weiß gestreiftes Polohemd – lehnt sich in seinem Stuhl zurück. Das Volkszählungsurteil. Lange her ist das, aber er war ja mittendrin, 1983. „Es war eine ganz andere Stimmung als heute“, sagt er.

    Zu Tausenden marschierten die Menschen damals protestierend durch die Städte, aus Angst, durch die Volkszählung zum gläsernen Bürger zu werden. „Mitmachen, mogeln, boykottieren?“, fragte der Spiegel scheinheilig auf seiner Titelseite. In Augsburg rief eine anonyme Gruppe namens „Sodom und Gomorra Public Relations“ in Flugblättern zum Boykott der Zählung auf. „Volkes Zorn über die Volkszählung“, so schrieb unsere Zeitung damals, war allgegenwärtig. Rechtsanwalt Hauck-Scholz, Mitglied der Bürgerrechtsvereinigung Humanistische Union, war einer von sechs Verfahrensbevollmächtigten im Prozess mit dem sperrigen Aktenzeichen BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83. Er vertrat 21 Mandanten, die gegen die Volkszählung vor das Verfassungsgericht zogen. Das Ergebnis ging als „Volkszählungsurteil“ in die Geschichte ein.

    ---Trennung Rechtlich hatten die Volkszähliungsgegner keine Chance Trennung---

    Die Karlsruher Richter stellten in ihrer Grundsatzentscheidung fest, dass jeder Mensch das Recht auf „informationelle Selbstbestimmung“ habe. Er müsse also selbst darüber entscheiden können, was mit seinen persönlichen Daten geschieht. Das Gesetz, auf dessen Grundlage 1983 die Volkszählung stattfinden sollte, verletzte die informationelle Selbstbestimmung nach Meinung der Richter in etlichen Punkten. Die Folge: Es musste umformuliert werden.

    Die für 1983 geplante Zählung fand dennoch statt – 1987. Wieder gab es massive Proteste. Die „Rechtsschutzfibel zur Volkszählung“, verfasst von Hauck-Scholz, fand reißenden Absatz. Doch rechtlich hatten die Gegner keine Chance. Der Staat hielt sich an die Vorgaben der Verfassungsrichter: Er zählte, er erhob und speicherte Daten – und begründete dabei ausreichend, warum er das tat.

    Wie kam es dazu, dass die Menschen so massenhaft auf die Straße gingen, demonstrierten und boykottierten gegen die staatliche Inventur? Zwei Ursachen hat der Anwalt dafür ausgemacht. Es war die weitverbreitete Angst vor dem allwissenden Staat, dem „Großen Bruder“, den George Orwell in seinem Roman „1984“ so drastisch skizzierte. „Das andere“, sagt Hauck-Scholz, war eine sehr aufmerksame, kritische Medienöffentlichkeit.“

    Tatsächlich überschlugen sich Zeitungen, Zeitschriften und politische Magazine Anfang der achtziger Jahre in der mahnenden Berichterstattung über die Volkszählung. Öl ins Feuer gossen dabei Leute wie der Chef des Bundeskriminalamtes, Horst Herold. Der schwärmte öffentlich, Computer und Datensammlungen ermöglichten es der Polizei der Zukunft, „dem Verbrechen nicht mehr wie im Nachtrab hinterherzuhinken, sondern ihm bereits in den Ursachen zu begegnen“. Rasterfahndung als soziale Prophylaxe – für die Gegner der Zählung war das Wasser auf die Mühlen.

    „Aktionismus und Sachkunde, das war das Erfolgsrezept“, sagt Hauck-Scholz, und es schwingt ein wenig Stolz mit in seiner Stimme. Das sei auch der Unterschied zu den heutigen Gegnern des Zensus. Einige von ihnen zogen 2010 ebenfalls vor das Verfassungsgericht – und scheiterten. Die Richter nahmen den Fall nicht einmal zur Entscheidung an, weil die Beschwerdeschrift nicht den Mindestanforderungen genügte. „Die sind guten Willens, aber bar jeder Ahnung“, lautet sein hartes Urteil über die Aktivisten.

    Die so Gescholtenen sehen das natürlich anders. Jens Kubieziel etwa. Der Mathematiker aus Jena ist im „AK Zensus“ aktiv, so etwas wie das Sammelbecken der Zensus-Gegner. Mitglieder der Gruppe informieren im Internet über ihre Bedenken, halten Vorträge und sind mit Infoständen unterwegs. „Es ist ein Stück weit gelungen, die Menschen zu mobilisieren“, sagt der 37-Jährige. Von einem Proteststurm, das weiß er auch, ist das allerdings weit entfernt. „1983 war Big Brother einfach bedrohlicher“, glaubt Kubieziel. Das Bewusstsein habe sich seitdem verändert.

    Tatsächlich präsentieren heute Millionen Deutsche sich und ihr Leben in Wort und Bild bei Facebook. An der Supermarktkasse zücken sie für ein paar Prozent Rabatt die Kundenkarte – und liefern Konzernen ihr Verhaltensprofil ab. Die Menschen suchen bei Google – und Google speichert die Frage ein halbes Jahr auf Rechnern in den USA. An Datensammlungen, staatliche wie private, sagt Kubieziel, „hat man sich ein Stück weit gewöhnt“.

    Die angedrohten Bußgelder ließen manchen einknicken

    Auch die angedrohten Buß- und Zwangsgelder, so der Datenschützer, ließen so manchen Zensus-Gegner einknicken. Wer etwas gegen die Volkszählung hat, verlege sich eher auf passiven Widerstand. Indem man den Interviewer versetzt. Oder Daten auf den Fragebögen „kreativ“ einträgt. „Es gibt einige Möglichkeiten, Big Brother Sand ins Getriebe zustreuen“,sagtKubieziel.

    „Die Ruhe täuscht“, glaubt Rechtsanwalt Hauck-Scholz. „Die Empörung ist da, ich höre das Grummeln.“ Nur der offene Protest, den gebe es eben nicht mehr. Und auch einer neuen Klage vor dem Bundesverfassungsgericht räumt der Jurist nur geringe Chancen ein. Der Staat habe gelernt, seinen Datenhunger besser zu begründen. „Unser Sieg war ein Pyrrhussieg“, sagt Hauck-Scholz in seiner Kanzlei, und es klingt ernüchtert.

    An seiner Tür hat bis heute noch kein Interviewer geklingelt. Würde er Auskunft geben? Der Mann wiegt den Kopf hin und her. Er mag die Frage so direkt nicht beantworten. „Dann wäre ich jedenfalls gezwungen, mich ernsthaft mit dem Thema zu beschäftigen“, sagt er nur.

    Bis dahin treibt Peter Hauck-Scholz erst einmal ein anderes Thema um. 18 Aktenordner zeigen es, in der hohen Regalwand am Ausgang der Kanzlei. „Ramelow ./. BRD“ steht auf ihnen. Im Herbst hat der Jurist für den Linken-Politiker Verfassungsbeschwerde eingereicht. Bodo Ramelow wehrt sich gegen seine Überwachung – durch den Verfassungsschutz.

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