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Rauchen: Drogenbeauftragte Mortler: E-Zigaretten wie normale Zigaretten behandeln

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Drogenbeauftragte Mortler: E-Zigaretten wie normale Zigaretten behandeln

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    Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler setzt sich für die Besteuerung von E-Zigaretten ein.
    Die Bundesdrogenbeauftragte Marlene Mortler setzt sich für die Besteuerung von E-Zigaretten ein. Foto: Stephanie Pilick (dpa)

    Schon lange diskutieren Experten darüber, wie mit E-Zigaretten umgegangen werden soll. Nun hat die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU), eine eindeutige Richtung vorgegeben: Die CSU-Politikerin hat sich für die Besteuerung von E-Zigaretten ausgesprochen. Dies halte sie für "steuersystematisch zwingend geboten", sagte Mortler den Stuttgarter Nachrichten vom Samstag. Ihrer Kenntnis nach werde zur Zeit geprüft, wie die E-Zigaretten steuerlich behandelt werden sollen. Bei den elektronischen Zigaretten wird statt Tabak aromatisierter und meist mit Nikotin angereicherter Dampf inhaliert.

    Drogenbeauftragte will E-Zigaretten in öffentlichen Räumen verbieten

    Mortler sagte der Zeitung, sie mache sich dafür stark, dass die E-Zigarette in allen Punkten genauso behandelt werde wie die herkömmliche Zigarette. "Und wenn in der Kneipe, im Flugzeug oder in Bahnhöfen das Tabakrauchen mit gutem Grund und zum Schutz der Nichtraucher verboten ist, dann sollte dies auch für die E-Zigarette gelten."

    An Kinder und Jugendliche müsse die Abgabe von E-Zigaretten und E-Shishas mit und ohne Nikotin verboten werden, bekräftigte Mortler. Auch E-Shishas seien eine gesundheitliche Gefahr für Kinder und Jugendliche, die sich noch in der körperlichen Entwicklung befinden.

    Mortler fordert ein Werbeverbot für Tabakprodukte

    Die Drogenbeauftragte sprach sich zudem für weitere moderate Tabaksteuererhöhungen aus; sie hätten immer dazu beigetragen, den Konsum einzudämmen, sagte sie der Zeitung. Für ein Verbot von Zigarettenautomaten sehe sie keinen Bedarf, da die Hersteller durch die Altersprüfung den Jugendschutz sichergestellt hätten.

    Gerichtsurteile zum Thema Rauchen

    Ein Mieter hatte eine Kündigung für seine Wohnung erhalten, weil sich die Nachbarn über die massive Geruchsbelästigung, die vom Rauchen des Mannes ausging, beschwert hatten. Der Mieter muss zum Jahresende ausziehen. (LG Düsseldorf - Az. 21 S 240/13)

    Einem Wohnungseigentümer kann man grundsätzlich zumuten, nur auf einem Balkon zu rauchen, falls seine Wohnung zwei Balkone hat. Geklagt hatte ein Mann, der sich durch das Rauchen seines Nachbarn auf einem Balkon gestört hatte. (LG Frankfurt/Main - Az. 2-09 S 71/13)

    Grundsätzlich müssen sich Mieter damit abfinden, wenn der Nachbar auf dem Balkon raucht. Ein Ehepaar hatte geklagt, weil sie sich vom Rauch ihres Nachbarn aus der Wohnung unterhalb gestört fühlten. (LG Potsdam - Az. 1 S 31/13)

    Im Treppenhaus darf nicht geraucht werden. So wurde einem Wohnungseigentümer per einstweiliger Verfügung in einem Mehrfamilienhaus untersagt, im Treppenhaus zu rauchen. (AG Hannover - Az. 70 II 414/99)

    Mieter müssen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache, die durch den vertragsgemäßen Gebrauch herbeigeführt werden, nicht vertreten. Der Bundesgerichtshof entschied, dass ein Mieter, der in der Wohnung raucht, grundsätzlich nicht vertragswidrig handelt. (BGH - Az. VIII ZR 124/05)

    "Maßlos" ärgere sie sich darüber, dass Deutschland neben Bulgarien das einzige EU-Land sei, in dem das Werbeverbot für Tabakprodukte noch nicht gelte. "Spätestens 2016 sollten die Außenwerbung sowie die Kinowerbung für Tabakprodukte endlich auch in Deutschland verboten sein." Der Widerstand im Wirtschaftsministerium sei groß. Sie hoffe aber, Ressortchef Sigmar Gabriel (SPD) mit Hilfe von Verbraucherschutzminister, Gesundheitsminister und Familienministerin noch überzeugen zu können. afp

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