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E-Zigarette: Elektrische Zigarette bald als Arzneimittel?

E-Zigarette

Elektrische Zigarette bald als Arzneimittel?

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    Die elektrische Zigarette als rauchfreier Ersatz zur herkömmlichen Tabakzigarette soll künftig strengen Regeln unterliegen.
    Die elektrische Zigarette als rauchfreier Ersatz zur herkömmlichen Tabakzigarette soll künftig strengen Regeln unterliegen. Foto: dpa Picture Alliance

    Die Europäische Union plant angeblich, den Verkauf von nikotinhaltigen elektrischen Zigaretten deutlich strenger zu regulieren. Der Berliner Zeitung teilte die EU-Kommission mit, man werde elektrische Zigaretten gleich behandeln wie andere Nikotin-Ersatztherapien, so zum Beispiel Nikotin-Pflaster, Sprays oder Kaugummis.

    Der Entwurf für die neue Tabakdirektive sieht vor, Produkte ab einem bestimmten Nikotingehalt als Arzneimittel zu deklarieren. Nach Einschätzung der Komission träfe dieses Kriterium auf viele der Produkte zu, die sich derzeit auf dem Markt befinden.

    Rund zwei Millionen E-Raucher in Deutschland

    "Wir haben zwar keine präzisen Informationen über alle derzeit auf dem Markt befindlichen E-Zigaretten gesammelt, aber es liegt nahe, dass viele die Vorgaben für Arzneimittel erfüllen oder vom Markt genommen werden müssen", so die EU-Kommission laut derBerliner Zeitung.

    Immer mehr Raucher greifen zur Alternative E-Zigarette. Die elektrische Zigarette ist ein Produkt, mit dem eine oftmals nikotinhaltige Flüssigkeit verdampft wird. Im Gegensatz zur herkömmlichen Zigarette findet aber keine Verbrennung statt, weshalb die E-Zigarette keinen Rauch produziert.

    Der Verband des E-Zigarettenhandels (VdeH) gibt an, Anfang 2012 hätte es etwa zwei Millionen Konsumenten der elektrischen Zigarettenalternative gegeben.

    Nikotingrenzwert soll sehr niedrig sein

    Laut Berliner Zeitung soll der Regulierungsvorschlag der EU-Kommision vorsehen, bereits Produkte mit sehr niedrigen Nikotingrenzwerten zu den Arzneimitteln zu zählen.  So dürfe eine Verbrauchseinheit nicht mehr als zwei Milligram Nikotin enthalten und die Konzentration des Nikotins in der Flüssigkeit darf nicht höher als vier Milligramm pro Milliliter sein. Die Produkte, die derzeit auf dem Markt sind, enthalten jedoch häufig ein Vielfaches an Nikotin.

    Die Interessengemeinschaft E-Dampfen interpretiert die Neuregelung als ein Verbot der nikotinhaltigen elektrischen Zigarette. "Die EU schützt ihre Bürger zu Tode", kritisiert die Vereinigung gegenüber derBerliner Zeitung. "Der Verzicht auf Tabak bei gleichbleibendem Ritual und gleichbleibender Versorgung mit Nikotin wird nicht länger möglich sein." Die Interessengemeinschaft warnt außerdem, dass viele Menschen im Falle einer Umsetzung des EU-Vorschlags zurück zum wesentlich schädlicheren Tabakrauchen getrieben würden.  AFP/hari

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