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Inzest: Geschwister-Inzest erlauben: Heftige Kritik an der Ethikrat-Empfehlung

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Geschwister-Inzest erlauben: Heftige Kritik an der Ethikrat-Empfehlung

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    Liebe zwischen Geschwistern gilt als Skandal, Geschlechtsverkehr ist sogar gesetzlich verboten. Nun hat der Ethikrat eine neue Debatte darüber angestoßen.
    Liebe zwischen Geschwistern gilt als Skandal, Geschlechtsverkehr ist sogar gesetzlich verboten. Nun hat der Ethikrat eine neue Debatte darüber angestoßen. Foto: Symbolbild, Arno Burgi, dpa

    Der Ethikrat will einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zwischen erwachsenen Geschwistern erlauben lassen - und wird dafür nun heftig kritisiert. Auch im Gremium war diese Empfehlung umstritten. Während 14 Mitglieder dafür stimmten, sprachen sich neun dagegen aus - darunter auch der frühere Augsburger Chefarzt Eckhard Nagel.

    "Damit gefährden wir die Familie"

    Nagel bewertet die Empfehlung als falsches und irritierendes Signal. Er sagte AZ-Online: "Damit gefährden wir die Familie als schützenswertes Gut." Da sei nicht nur eine moralische, sondern auch eine gesetzliche Frage. Nagel verweist darauf, dass der Schutz der Familie im Grundgesetz verankert ist.

    Dass Kinder von Geschwistern ein höheres Risiko für Erbkrankheiten haben, ist für den Mediziner dagegen kein überzeugendes Argument. "Bei den heutigen Diagnostikmöglichkeiten vor der Geburt hat das kaum noch Gewicht", sagte Nagel.

    Bis zu zwei Jahre Gefängnis für Geschwister-Inzest

    Geschlechtsverkehr zwischen Geschwistern wird in Deutschland mit Geldstrafen oder mit bis zu zwei Jahre Gefängnis bestraft. Nach der Klage eines Geschwisterpaars hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte 2012 geurteilt, dass das mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Diese Entscheidung war der Anlass für den Ethikrat, sich mit der Frage zu befassen.

    Um Geschlechtsverkehr zwischen Eltern und erwachsenen Kindern geht es bei der jetzigen Empfehlung nicht. "Das haben wir bewusst nicht angesprochen, da das Missbrauchrisiko hier größer ist als beim Geschwister-Inzest", sagte Nagel.

    Inzest: § 173 - Beischlaf zwischen Verwandten

    (1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.

    (3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

    Der frühere Augsburger Chefarzt lehnt zwar eine Gesetzesänderung ab, sieht aber den Bedarf für eine seriöse gesellschaftliche Diskussion über Inzest. Er dürfe nicht einfach und pauschal als Skandal verurteilt werden. Stattdessen sei es nötig, Einzelfälle sensibel zu betrachten.

    CSU-Politiker spricht von Skandal

    Nagel glaubt nicht, dass die Politik der Empfehlung des Ethikrats folgt. Das SPD-geführte Bundesjustizministerium teilte am Mittwoch auch schon mit, dass es keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung sehe.

    Auch aus der Union gibt es viel Kritik. Der innenpolitische Fraktionssprecher und CSU-Politiker Stephan Mayer sprach sogar von einem Skandal. "Der Ethikrat muss sich fragen, ob er seinem Namen und Auftrag mit diesem sittenwidrigen Vorstoß noch gerecht wird", sagte er.

    Betroffene verweisen auf sexuelle Selbstbestimmung

    Betroffene Geschwisterpaare sehen sich von der Entscheidung gestärkt. Die Initiative HundertDreiundSiebzig kämpft schon lange dafür, dass der Inzest-Paragraph 173 aus dem Gesetz gestrichen wird. Sie verweisen auf die sexuelle Selbstbestimmung und betonen, dass Liebe zwischen Geschwistern niemanden schade.

    Die Zahl der deutschen Geschwisterpaare mit Inzest-Beziehungen kennt nicht einmal die Initiative. Sie nennt nur eine grobe Schätzung zwischen 50 und 150. Ethikrat-Mitglied Eckhard Nagel geht davon aus, dass es in Deutschland maximal hundert solcher Paare gibt. Er sagt: "Inzest betrifft sicher nur sehr wenige Menschen."

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