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Sozialpolitik: Immer mehr Klagen gegen Hartz IV-Maßnahmen erfolgreich

Sozialpolitik

Immer mehr Klagen gegen Hartz IV-Maßnahmen erfolgreich

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    Immer mehr Klagen gegen Hartz IV-Sanktionen sind Medienberichten zufolge erfolgreich. Auf 4,4 Millionen Leistungsempfänger kamen im vergangenen Jahr eine Million Strafmaßnahmen.
    Immer mehr Klagen gegen Hartz IV-Sanktionen sind Medienberichten zufolge erfolgreich. Auf 4,4 Millionen Leistungsempfänger kamen im vergangenen Jahr eine Million Strafmaßnahmen. Foto: Stefan Sauer (dpa)

    Gegen Strafmaßnahmen der Jobcenter sind offenbar immer mehr Widersprüche von Hartz-IV-Empfängern erfolgreich. Im vergangenen Jahr habe es 56.716 erfolgreiche Widersprüche gegeben, ihre Quote sei von 36,5 Prozent auf 37,4 Prozent gestiegen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland der Mediengruppe Madsack am Samstag unter Berufung auf eine Aufstellung der Bundesregierung.

    Hartz IV: Eine Million Sanktionen bei 4,4 Millionen Beziehern

    Ein Sprecher des Bundesarbeitsministeriums wies darauf hin, dass die "überwiegende Mehrzahl" der Hartz-IV-Bescheide richtig sei und nicht angefochten werde. Widersprüche könnten zudem "aus unterschiedlichen Gründen" erfolgreich sein - beispielsweise, weil sich die Lebensverhältnisse des Betroffenen in der Zwischenzeit geändert hätten oder dem Jobcenter Informationen nicht vorlägen.

    Laut Redaktionsnetzwerk Deutschland gab es bei rund 4,4 Millionen erwerbsfähigen Leistungsbeziehern im vergangenen Jahr gut eine Million neue Sanktionen. Fast drei Viertel davon seien wegen Meldeversäumnissen verhängt worden. In fast 120.000 Fällen habe es Strafmaßnahmen gegeben, weil die Bezieher die Annahme eines Jobs oder die Fortführung einer Maßnahme verweigerten. Etwa 104.000 Hartz-IV-Empfänger hätten die Pflichten bei der Eingliederung ins Arbeitsleben nicht erfüllt - also beispielsweise keine Bewerbungen geschrieben.

    Hartz IV-Regelsatz liegt aktuell bei 399 Euro

    Derzeit liegt der Hartz-IV-Regelsatz für Alleinstehende bei monatlich 399 Euro. Das umstrittene Sanktionssystem sieht vor, dass den Leistungsberechtigten das Arbeitslosengeld gekürzt werden kann, wenn sie etwa Bewerbungstermine nicht wahrnehmen. Bis zum Alter von 25 Jahren unterliegen Berechtigte verschärften Strafmaßnahmen.

    Im Bundesarbeitsministerium gibt es laut Redaktionsnetzwerk Deutschland Überlegungen, wonach die Jobcenter bei ausbleibender Pflichterfüllung den Hartz-IV-Satz pauschal um 50 oder 100 Euro pro Monat mindern können. Strittig sei, ob die härteren Strafmaßnahmen für Jugendliche generell gestrichen oder entschärft werden sollen. AFP

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