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Diskriminierung: Israeli darf bei Kuwait Airways nicht mit

Diskriminierung

Israeli darf bei Kuwait Airways nicht mit

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    Eine Maschine der Kuwait Airways rollt auf dem Frankfurter Flughafen zu ihrer Parkposition.
    Eine Maschine der Kuwait Airways rollt auf dem Frankfurter Flughafen zu ihrer Parkposition. Foto: Boris Roessler (dpa)

    Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines israelischen Staatsbürgers wegen Diskriminierung zurückgewiesen. Er hatte geklagt, weil die Fluggesellschaft Kuwait Airways sein über das Internet gebuchtes Ticket für einen Flug von Frankfurt nach Bangkok stornierte, nachdem sie erfahren hatte, dass der Kunde Israeli ist. Die Fluggesellschaft verwies auf kuwaitische Gesetze, die einen Vertragsabschluss mit israelischen Staatsbürgern verbieten.

    Die Richter betonten, es sei der Airline nicht zuzumuten, gegen nationale Gesetze zu verstoßen. Keineswegs sei mit dem Urteil aber eine inhaltliche Bewertung des kuwaitischen „Einheitsgesetzes zum Israel-Boykott“ verbunden. Dieses Gesetz von 1964 verbietet offiziell sämtliche „Vereinbarungen mit Israelis“.

    Der Zentralrat der Juden in Deutschland kritisierte die Entscheidung der Frankfurter Richter scharf. Es sei „unerträglich“, wenn ein ausländisches Unternehmen auf Grundlage von „zutiefst antisemitischen“ Gesetzen in Deutschland tätig sein dürfe. Das kuwaitische Boykottgesetz erinnere an „die schlimmsten Zeiten der Judenverfolgung unter den Nationalsozialisten“.

    Nun mischt sich die Bundesregierung in den Fall ein. „Wir haben den Botschafter in Kuwait inzwischen gebeten, diese Frage mit den zuständigen kuwaitischen Stellen zu erörtern“, sagte der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth. Er betonte, auch wenn die Stornierung des Tickets durch Kuwait Airways auf ein Gesetz zurückgehe, „ist mir unverständlich, wenn im heutigen Deutschland ein Passagier allein aufgrund seiner Nationalität ein Flugzeug nicht besteigen kann“. In der Vergangenheit war bei ähnlichen Klagen gegen Kuwait Airways in den USA und in der Schweiz gegen die Fluggesellschaft entschieden worden.

    Der Anwalt des Klägers kündigte Berufung an: „Das ist ein beschämendes Urteil für die Demokratie und für Deutschland.“ (dpa)

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