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ZDF: Juristen: Drehverbot für „heute-show“ im Bundestag rechtwidrig

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Juristen: Drehverbot für „heute-show“ im Bundestag rechtwidrig

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    Die ZDF-Satiresendung „heute-show“ mit Oliver Welke darf nicht im Bundestag drehen. Sagt die Bundestagsverwaltung - und verstößt damit nach Meinung von Juristen gegen das Recht.
    Die ZDF-Satiresendung „heute-show“ mit Oliver Welke darf nicht im Bundestag drehen. Sagt die Bundestagsverwaltung - und verstößt damit nach Meinung von Juristen gegen das Recht. Foto: dpa

    Das Drehverbot für die ZDF-Satire "heute show" im Deutschen Bundestag verstößt gegen die Pressefreiheit und ist damit wohl rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommen gleich mehrere Juristen.

    Hans-Joachim Heist, besser bekannt als Gernot Hassknecht. Er redet sich regelmäßig in Rage. Er war mit seinem Bühnenprogramm "Das Hassknecht Prinzip – in zwölf Schritten zum Choleriker" auf Tour. Außerdem arbeitet er als Sprecher und Moderator.
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    Seit 2009 läuft die "heute-show" im ZDF - und begeistert jede Woche Millionen von Zuschauern. Das Ensemble um Anchorman Oliver Welke ist mit der Zeit immer größer geworden.

    Die Bundestagsverwaltung hatte den ZDF-Comedians Dreharbeiten mit der Begründung untersagt, die Sendung betreibe „keine politisch-parlamentarische Berichterstattung“. 

    "Heute show"-Moderator Oliver Welke machte das Drehverbot in der Sendung am vergangenen Freitag bekannt. Genüsslich zitierte er den Pressesprecher des Bundestags, Ernst Hebeker: Die „heute-show“ müsse draußen bleiben, weil sie „keine politisch-parlamentarische Berichterstattung“ betreibe.

    Aber ist so ein Drehverbot tatsächlich rechtens? Gleich mehrere Juristen glauben genau das nicht. So betont Rechtsanwalt Jonas Kahl im Blog telemedicus, dass die Pressefreiheit auch für eine Satiresendung wie die "heute show" gelte. Spätestens seit der Soraya-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1973 entspreche es ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass dem Schutz der Pressefreiheit nicht nur die seriöse Presse unterliegt, sondern ebenso die Unterhaltungspresse.

    "Beim Betrachter bleibt der Eindruck zurück, dass formale Gründe konstruiert wurden, um unerwünschte Satire zu unterbinden", schreibt Kahl. "Zu behaupten, es habe bei der Versagung kein Ermessensspielraum bestanden, ist bei einem grundsätzlich derart weit definierbaren Begriff, wie "politisch-parlamentarischer Berichterstattung" geradezu absurd."

    Drehverbot für heute show: "Verwaltung darf nicht bestimmen"

    Ähnlich argumentiert der Freisinger Jurist Thomas Stadler. "Wie und in welcher Form berichtet wird, ist eine Entscheidung, die das berichtende Presseorgan selbst zu treffen hat. Es ist gerade der Wesenskern der Pressefreiheit, dass die Verwaltung nicht darüber zu bestimmen hat, was man als seriöse Berichterstattung ansieht und was nicht", schreibt er in seinem Blog.

    Der Düsseldorfer Anwalt Udo Vetter geht ebenfalls davon aus, dass die Bundestagsverwaltung mit ihrem Drehverbot für die "heute show" bei einem Rechtsstreit verlieren würde. "Der Eindruck, dass hier unliebsame Berichterstattung mit Paragrafen erschlagen werden soll, ist nicht von der Hand zu weisen", so Vetter. "Ebenso wenig die begründete Aussicht, dass die Bundestagsverwaltung nicht nur in Medien, sondern letztlich auch vor Gericht eine schlechte Figur machen würde."

    Die "heute show" im ZDF ist dafür bekannt, sich satirisch über die Unzulänglichkeiten des Politikbetriebs zu amüsieren - mal durchaus mit hintergründigem Humor, oft aber mit dem Holzhammer. Bei den Zuschauern kommt das gut an. Über drei Millionen Menschen sehen die Sendung am Freitagabend regelmäßig.  bo

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