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Gute-Kita-Gesetz: Kita-Gebühren sollen für 280.000 Kinder wegfallen

Gute-Kita-Gesetz

Kita-Gebühren sollen für 280.000 Kinder wegfallen

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    Das "Gute-Kita-Gesetz" soll die Qualität der Kinderbetreuung verbessern und Kosten für Geringverdiener senken.
    Das "Gute-Kita-Gesetz" soll die Qualität der Kinderbetreuung verbessern und Kosten für Geringverdiener senken. Foto: Ida König (Symbol)

    Die geplante Kita-Gebührenfreiheit für Geringverdiener kommt voraussichtlich weniger als 300.000 Kindern in Deutschland zugute. Aktuell würden rund 175.000 Kinder unter sieben Jahren profitieren, sagte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Denn diese Kinder beziehungsweise ihre Eltern hätten Anspruch auf Kinderzuschlag und/oder Wohngeld und nähmen Kindertagesbetreuung in Anspruch. Mit dem am Mittwoch im Kabinett beschlossenen "Gute-Kita-Gesetz" sollen Bezieher dieser Leistungen von Kita-Gebühren befreit werden.

    Bessere Qualität und weniger Gebühren: Das "Gute-Kita-Gesetz"

    Durch die von der Koalition geplante Ausweitung des Kinderzuschlages würde sich diese Gruppe auf 280.000 Kinder vergrößern, sagte die Sprecherin weiter. Dies sei in der Kostenberechnung bereits berücksichtigt.

    Hartz-IV-Bezieher werden schon heute nicht durch Kita-Gebühren belastet. Am Mittwoch hatte es zunächst lediglich geheißen, insgesamt wären dann 1,2 Millionen Menschen befreit.

    Im Kern soll das Gesetz neben weniger Gebühren bessere Qualität für Deutschlands Kitas bringen. Bei den Gebühren soll auch eine bundesweit verpflichtende soziale Staffelung der Elternbeiträge unter anderem nach Einkommen eingeführt werden. Das Gesetz muss noch durch das parlamentarische Verfahren und soll 2019 in Kraft treten. (dpa)

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