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Regierung: Koalition im Abtreibungsstreit unter Druck

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Koalition im Abtreibungsstreit unter Druck

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    CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer will das Werbeverbot beibehalten.
    CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer will das Werbeverbot beibehalten. Foto: dpa

    Was ist Information, was unzulässige Werbung? Bei Schwangerschaftsabbrüchen sind das heikle Fragen, die seit Monaten die Koalition belasten. Jetzt steigt in der Großen Koalition der Druck für einen Kompromiss. Während in der SPD der Ruf nach einer Gewissensentscheidung im Bundestag lauter wird, geben sich Vertreter beider Regierungspartner optimistisch, rechtzeitig davor zu einer Lösung zu kommen. Der Streit soll noch in dieser Woche beigelegt werden.

    Es gebe konstruktive und lösungsorientierte Gespräche in der Bundesregierung, erklärte SPD-Justizministerin Katarina Barley. Sie sei zuversichtlich, dass ein Kompromiss möglich sei. Barley bildet zusammen mit SPD-Familienministerin Franziska Giffey, CDU-Kanzleramtschef Helge Braun, CDU-Gesundheitsminister Jens Spahn und CSU-Chef Horst Seehofer die Fünfer-Gruppe, die die Lösung aushandeln soll. SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch berichtete von Verhandlungen auf Ebene der Partei- und Fraktionschefs. „Ich gehe davon aus, dass eine Lösung gefunden wird“, sagte er.

    Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verbietet „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche, fasst den Begriff aber weiter als im allgemeinen Sprachgebrauch üblich. Wer etwa „seines Vermögensvorteils wegen“ öffentlich Schwangerschaftsabbrüche anbietet, macht sich strafbar. Eine Gießener Ärztin war verurteilt worden, weil sie über einen Link mit der Bezeichnung „Schwangerschaftsabbruch“ eine Datei mit Informationen zu Abtreibungen und deren Durchführung zum Download anbot.

    Die SPD hatte die Reform des Paragrafen angestoßen, einen entsprechenden Antrag im März aber aus Rücksicht auf die Union zurückgezogen. Seither wird in der Bundesregierung über einen Kompromiss verhandelt. Doch auch die neue CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer sagte, sie sei gegen eine Streichung des Paragrafen 219a: „Das Werbeverbot soll und darf nicht abgeschafft werden.“ Im Gespräch ist als ein möglicher Kompromiss, das Gesetz nicht anzufassen, aber Ärzten in der Praxis bei der Beratung betroffener Frauen mehr Spielraum zu geben.

    Die Zeit drängt, in der SPD wollen Abgeordnete einen Antrag auf eine freie Abstimmung im Bundestag als Gewissensentscheidung ohne Fraktionszwang stellen, wenn bis Dienstag keine Einigung mit der Union erreicht ist. Dann könnte der Bundestag den Paragrafen 219a mit den Stimmen von SPD, FDP, Linken und Grünen ändern. (dpa)

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