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Integration von Flüchtlingen: Kommentar: Auf das Grundgesetz gibt es keinen Multikulti-Rabatt

Integration von Flüchtlingen

Kommentar: Auf das Grundgesetz gibt es keinen Multikulti-Rabatt

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    Integration von Flüchtlingen im Betrieb: Nur so kann Deutschland langfristig von den Flüchtlingen als Arbeitskräfte profitieren.
    Integration von Flüchtlingen im Betrieb: Nur so kann Deutschland langfristig von den Flüchtlingen als Arbeitskräfte profitieren. Foto: Patrick Pleul (dpa)

    Ein Großteil der Flüchtlinge, die nach Deutschland gekommen sind und noch kommen werden, wird bei uns bleiben. Und selbst wenn es gelänge, deren Zahl bald auf ein verkraftbares Maß zu reduzieren, so steht dieses Land vor der gewaltigen Aufgabe, so viele Menschen bestmöglich einzugliedern. Dem alternden Land bietet diese Völkerwanderung überwiegend junger Leute zweifellos eine Chance. Aber diese Chance kann langfristig nur genutzt werden, wenn die Integration der aus einer fremden Kultur stammenden Menschen gelingt. Scheitert die Eingliederung, drohen französische Verhältnisse: Soziale Spannungen, muslimische Parallelgesellschaften, politische Instabilität. Es steht also sehr viel auf dem Spiel.

    Integration ist nichts, was sich über Nacht und mit gutem Willen und Multikulti-Träumereien allein bewerkstelligen ließe. Sie zieht sich über viele Jahre hin und benötigt einen gemeinsamen Kraftakt. Sie verlangt der einheimischen Bevölkerung die Bereitschaft zur freundlichen Aufnahme Fremder und den Zuwanderern die Bereitschaft zur Anpassung an die hier geltenden Spielregeln ab. Wer hier leben will, der muss auch mit den Deutschen leben wollen und bestrebt sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

    Flüchtlinge sollen sich in die Gesellschaft einfügen

    Deutschland nimmt Millionen Menschen auf, gewährt Obdach und Schutz. Der Staat setzt alle Hebel in Bewegung, um den Flüchtlingen rasch Jobs, Schul- und Ausbildungsplätze sowie Wohnungen zu verschaffen. Das alles ist mit immensen Kosten verbunden. Als Gegenleistung darf die aufnehmende Gesellschaft erwarten, dass sich die Flüchtlinge ihrerseits möglichst reibungslos einfügen. Fördern und fordern – so lautet die Devise. Warum also sollte der Staat nicht auf dem Absolvieren von Sprachkursen bestehen? Erstens ist Integration ohne das Erlernen der Sprache zum Scheitern verurteilt. Zweitens wäre es ein wichtiges Signal dafür, dass der Sozialstaat jedem eigene Anstrengungen abverlangt.

    Die meisten Flüchtlinge stammen aus islamischen Krisenländern, die von autoritären Strukturen, Gewalt, blutigen Religionskriegen und einer Verachtung des „gottlosen“ Westens geprägt sind. Umso schwieriger ist die Integration dieser Menschen in die säkulare und liberale Welt, die sie hier vorfinden. Das gilt insbesondere für die Anhänger jener Strömungen im Islam, die sich mit unserer freiheitlichen Grundordnung nicht vertragen. Deutschland ist längst zu einem bunten Land kultureller Heterogenität geworden, in dem jeder nach seiner Fasson – und nach seinen religiösen Überzeugungen – leben kann und darf.

    So klar definierbar ist der vielbeschworene „deutsche Wertekanon“ nicht, als dass dessen Erfüllung den Einwanderern zur Pflicht gemacht werden könnte. Doch es gibt ein Leitbild, das alle – ob Deutsche oder Einwanderer – zu akzeptieren haben. Die Werte unserer Verfassung stehen über allem. Die Meinungsfreiheit, die Trennung von Religion und Staat, die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die pluralistische Demokratie – das alles und vieles mehr ist so wenig verhandelbar wie das strikte Nein zu Antisemitismus und Rassismus. Auf das Grundgesetz gibt es keinen Multikulti-Rabatt.

    Wer sich integriert, der bekommt auch Respekt von Bevölkerung und Staat

    Das muss jedem, der hier Aufnahme findet, von Anfang an klargemacht werden – verbunden mit dem freundlichen Hinweis, dass zur Integration auch der Respekt vor der gewachsenen einheimischen Kultur und vor den Institutionen des Staates gehört.

    „Integrare“ heißt übrigens auch ergänzen, erneuern. Insofern fordert diese Debatte auch den Deutschen eine Antwort auf die Frage ab, wofür sie stehen und was genau in ihrer „Hausordnung“ steht. Es gibt da einigen Diskussionsbedarf.

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