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Bundestag: Kompromiss beim Facebook-Gesetz

Bundestag

Kompromiss beim Facebook-Gesetz

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    Nach langem Gezerre hat die Große Koalition die letzten strittigen Punkte beim Gesetz zur Bekämpfung von Falschmeldungen und Hetze im Internet ausgeräumt. Damit könne das Gesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in der kommenden Woche vom Bundestag verabschiedet werden, teilten Fraktionsvertreter von SPD und CDU am Freitag übereinstimmend mit. Das Gesetz nimmt Internetkonzerne wie Facebook in die Pflicht, rechtswidrige Inhalte schneller zu löschen.

    Maas sprach von einem „guten Ergebnis“. Im Gesetzestext seien „sinnvolle Klarstellungen“ erreicht worden. „Dieses Gesetz löst nicht alle Probleme, und doch ist es ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von Hasskriminalität und strafbaren Fake News (Falschnachrichten) in sozialen Netzwerken“, erklärte der Justizminister.

    Kritiker des Gesetzes hatten befürchtet, dass Internetkonzerne im Zweifel auch rechtmäßige Inhalte löschen, um Bußgelder in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro zu vermeiden. Die Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf sehen nun unter anderem eine Lockerung der Sieben-Tage-Frist zur Löschung von strafwürdigen Inhalten vor, um den Konzernen mehr Spielraum zu geben. Außerdem müsse gerade bei Meinungsäußerungen nun auch der Kontext bei der Überprüfung der Inhalte einbezogen werden.

    Unterdessen fasste der Bundestag in seiner vorletzten Sitzungswoche vor der Sommerpause wichtige Beschlüsse:

    Tausende homosexuelle Justizopfer werden rehabilitiert. Als finanzielle Entschädigung sind laut dem einstimmig verabschiedeten Gesetz pro Person pauschal 3000 Euro vorgesehen sowie 1500 Euro für jedes angefangene Jahr im Gefängnis. Bevor die Regelung in Kraft tritt, muss der Bundesrat zustimmen – was als sicher gilt. Der frühere Paragraf 175 des Strafgesetzbuchs hatte sexuelle Handlungen zwischen Männern unter Strafe gestellt. Auf seiner Basis wurden nach Schätzungen 64000 Menschen verurteilt. Von der Rehabilitierung ausgeschlossen sind Betroffene, wenn sie wegen sexueller Handlungen mit unter 16-Jährigen verurteilt wurden.

    Die Lockerung des seit 1964 bestehenden Verbots von Fernseh- und Rundfunkaufnahmen in Gerichtssälen soll für mehr Transparenz bei den obersten Bundesgerichten sorgen. Das Parlament beschloss einstimmig, dass eine Übertragung durch die Medien allerdings in jedem Einzelfall von der Zustimmung des jeweiligen Gerichts abhängig ist. Erlaubt ist künftig zumindest die Übertragung von mündlichen Verhandlungen in einen Arbeitsraum für Medienvertreter, was bisher nicht zulässig war. (afp, dpa)

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