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Bayern: Landtag will neues Kommunalwahlrecht beschließen

Bayern

Landtag will neues Kommunalwahlrecht beschließen

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    Bei Kommunalwahlen in Bayern wird künftig ein neues Auszählverfahren angewendet.
    Bei Kommunalwahlen in Bayern wird künftig ein neues Auszählverfahren angewendet. Foto: Marcus Merk (Symbolbild)

    Nach langem Hin und Her bekommt Bayern ein neues Kommunalwahlrecht - der Landtag will die Reform am Donnerstag (ab 9 Uhr) beschließen. Demnach soll als Auszählmethode zur Ermittlung der Sitzverteilung in sämtlichen Kommunalparlamenten künftig das sogenannte Verfahren Sainte-Laguë/Schepers angewendet werden. Dieses wird seit 2008 auch schon bei Bundestagswahlen eingesetzt. 

    Horst Seehofer warf seiner Fraktion Arroganz vor

    Ursprünglich hatte die Landtags-CSU Pläne vorangetrieben, die Sitze nach Kommunalwahlen wieder nach dem sogenannten d'Hondt-Verfahren zuzuteilen. Das Verfahren steht aber in der Kritik, größere Parteien zu bevorzugen. Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) hatte seiner Fraktion Arroganz der Macht vorgeworfen und das Projekt gestoppt.

    Am Ende reagierte die CSU auf die Vorschläge von Fachleuten in einer Expertenanhörung im Landtag und strebte seither das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers an. In der Anhörung hatten sich die meisten Fachleute für diese Methode ausgesprochen, auch ein Mathematiker. SPD, Freie Wähler und Grüne schlossen sich diesen neuen Plänen an.

    Das Problem ist, dass sich Wahlergebnisse nie exakt in Mandate umrechnen lassen und einfache Auf- oder Abrundungen das Ergebnis zu stark verfälschen würden. Daher wird versucht, mit komplizierten mathematischen Verfahren eine möglichst genaue Annäherung zu erreichen. Seit der Kommunalwahl 2013 wurde in Bayern die Sitzverteilung in kommunalen Gremien mit dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet. Davor wurde bereits das d'Hondt-Verfahren genutzt. (dpa/lby)

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