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Kinderwunsch
22.05.2013

Leben aus dem Labor - Wie weit darf der Mensch gehen?

Frauen, die etwa nach einer Erkrankung keine Eizellen bilden können, könnten dank Embryonenspenden dennoch künftig selbst ein Kind zur Welt bringen.
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Frauen, die etwa nach einer Erkrankung keine Eizellen bilden können, könnten dank Embryonenspenden dennoch künftig selbst ein Kind zur Welt bringen.
Foto: Luna / Fotolia.com

Auch in Deutschland sollen bald umstrittene Embryonenspenden möglich sein. Nach dem Klon-Erfolg von US-Forschern stellt sich einmal mehr die Frage: Wie weit darf der Mensch gehen?

Viele Paare wünschen sich ein eigenes Kind. Doch was, wenn dieser Wunsch nicht Wirklichkeit werden will? Eine Embryonenspende könnte es künftig Frauen, die etwa nach einer Erkrankung keine Eizellen bilden können, auch in Deutschland ermöglichen, selbst ein Kind auf die Welt zu bringen – indem ihnen ein Embryo von einem fremden Paar eingepflanzt wird. Gegen Jahresende soll die ethisch höchst umstrittene Embryonenspende bundesweit möglich sein: In den Kinderwunschzentren laufen die Vorbereitungen.

Was passiert ab jetzt mit eingelagerten Embryonen?

Das hat Hans-Peter Eiden unserer Zeitung erklärt. Eiden ist Geschäftsführer des Berufsverbandes Reproduktionsmedizin Bayern (BRB) sowie von OrgaCare, einem Unternehmen aus Dillingen an der Donau. Das hat sich auf die Übernahme von Geschäftsführungen im Bereich Gesundheitswesen spezialisiert und führt die Geschäfte des BRB. Vor drei Jahren beauftragte der Verband die inzwischen emeritierte Professorin Monika Frommel mit einem juristischen Gutachten zur Embryonenspende. Aus dem Gutachten, auf das sich Eiden nun stützt, geht hervor: Die Embryonenspende ist in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen legal. Sie sei lediglich noch nicht praktiziert worden, weil das Embryonenschutzgesetz jahrzehntelang falsch ausgelegt worden sei. Dem Gesetz zufolge dürfen Embryonen allerdings nicht gezielt für eine Spende hergestellt werden.

Es geht also um die Frage, was mit bereits eingelagerten Embryonen passiert, die ein Paar nach einer Kinderwunschbehandlung nicht mehr benötigt, etwa weil es kein zweites Kind mehr möchte. In solchen Fällen wurden überzählige Embryonen bislang vernichtet. Jetzt soll sie ein Paar zur Spende freigeben können. Mutter eines Kindes ist „die Frau, die es geboren hat“, steht im Bürgerlichen Gesetzbuch. Eizellspende und Leihmutterschaft sind verboten. „Seit 23 Jahren wird die Lüge aufrechterhalten, das Embryonenschutzgesetz sei illiberal“, sagt die Strafrechtlerin Monika Frommel, die unter anderem Mitglied im Beirat der kirchenkritischen Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union ist.

Kein generelles Verbot der Embryonenspende im Gesetz

„Die Rechtslage ist geklärt“, findet Hans-Peter Eiden. Oliver Ewald, ein Sprecher des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums, bestätigt schriftlich: „Das Embryonenschutzgesetz vom 13. Dezember 1990 (...) enthält kein generelles Verbot der Embryonenspende.“ In einer „Expertise Reproduktives Reisen“ der Schwangeren- und Sexualberatungsstelle Pro Familia aus dem Jahr 2008 heißt es: „Üblicherweise wird davon ausgegangen, dass die Embryonenspende in Deutschland verboten ist.“ Sie sei aber in Ausnahmefällen möglich, „beispielsweise wenn die Übertragung der Embryonen wegen Todes, Krankheit oder Sinneswandels der Wunschmutter unmöglich sei“. Und weiter: „Bislang wurde in Deutschland jedoch kein Fall bekannt, in dem gespendete Embryonen auf eine Wunschmutter übertragen wurden.“

Der Berufsverband Reproduktionsmedizin hat sich neben Frommel auch an die Bioethik-Kommission der Bayerischen Staatsregierung gewandt. Diese gebe weder eine Handlungsempfehlung noch bezeichne sie die Embryonenspende als verboten, fasst Eiden ein Antwortschreiben zusammen.

Die Kinderwunschpraxis Dr. Hiller, Bauer und Kraus in Augsburg zählt zu den 21 Kinderwunschzentren Bayerns. Im Labor sind bei minus 196 Grad Celsius Spermien und befruchtete Eizellen in flüssigem Stickstoff „kryokonserviert“, das heißt eingefroren und aufbewahrt. „Nicht immer kommt es beim ersten Versuch zu einer Schwangerschaft“, erklärt Dr. Tom Bauer. Darum müsse man der Frau bei einer Kinderwunschbehandlung mehrere Eizellen entnehmen und befruchten, um sie ihr später wieder einzupflanzen. Nach dem Gesetz dürfen einer Frau maximal drei Embryonen innerhalb eines Zyklus übertragen werden. „Es darf nie das Ziel sein, überzählige Embryonen zu bekommen“, sagt er.

Kirchenvertreter sehen wissenschaftlichen Fortschritt mit gemischten Gefühlen

Kirchenvertreter begegnen dem Thema Embryonenspende mit äußerst gemischten Gefühlen. „Im Sinne des Lebensschutzes wäre es sinnvoll, wenn man möglichst vielen Embryonen die Chance auf Leben gibt“, sagt der katholische Prämonstratenser-Pater Joachim Hagel, Professor für Moraltheologie an der Philosophisch-Theologischen Hochschule in Benediktbeuern. „Die Spende des eigenen Embryos ist für ein Paar aber belastend.“

Michael Grabow, evangelisch-lutherischer Regionalbischof im Kirchenkreis Augsburg und Schwaben, sagt ebenfalls: „Natürlich ist es immer noch besser, wenn ein außerhalb des Mutterleibes entstandener Embryo eine Lebensmöglichkeit bekommt, als vernichtet zu werden.“

 Eine Spende könne er sich jedoch prinzipiell nur unter bestimmten Bedingungen vorstellen: Es dürfe „keine Auswahl von Embryonen nach genetischen, äußerlichen oder sozialen Merkmalen geben“. Jegliche Kommerzialisierung müsse ausgeschlossen werden und die Rechte des Kindes auf Information über seine genetischen Eltern müssten gewährleistet und rechtlich klar geregelt sein. „Leider gibt es bereits in anderen Ländern Zentren, die Embryonen gezielt produzieren und kommerziell verwerten“, sagt Grabow.

In Spanien, Tschechien oder Frankreich ist die Embryonenspende erlaubt. Dies führt zu ethisch überaus fragwürdigen Angeboten. Sie richten sich an Paare mit Kinderwunsch aus aller Welt. So wirbt eine russische Reproduktionsklinik mit einer „Reihe von Optionen bei der Embryonenspende, die Ihren Wünschen und Ihrem Geldbeutel angepasst sind“. Es würden etwa Embryonen zur Verfügung gestellt, die „professionelle“ Ei- und Samenzellenspender „direkt an die Klinik gespendet“ hätten. Das Durchschnittsalter der Spenderinnen liege bei 26 Jahren, sie seien „attraktiv“ und „intelligent“. Die Empfängerinnen der Spenden können nach russischem Gesetz, so heißt es auf der Internetseite der Klinik weiter, Frauen sein, „die nicht älter als 51 Jahre sind“. Sie könnten „entweder verheiratet sein, in einer festen Beziehung (heterosexuell oder gleichgeschlechtlich) leben oder aber auch alleinstehend sein“. Eine „Embryonenspende mit frischen Embryonen“ koste 4790 Euro.

Zentrale Datenbank für Embryonenspenden in Dillingen

Hans-Peter Eiden vom Berufsverband Reproduktionsmedizin Bayern betont mit Blick auf Embryonenspenden im Ausland, dass diese in Deutschland als „Non-Profit-Organisation“ abgewickelt sein müssten und unter keinen Umständen in den kommerziellen Bereich abgleiten dürften: Es müssten allein Verwaltungskosten von schätzungsweise 100 bis 150 Euro abgedeckt werden. In Dillingen soll nun eine zentrale Datenbank für Embryonenspenden angelegt werden. „Es sind ganz wenige Embryonen, die bundesweit lagern“, warnt Eiden vor überzogenen Erwartungen von Paaren mit Kinderwunsch. Nach Auskunft von Dr. Ulrich Megerle, Vorstandsmitglied der Bayerischen Landesärztekammer, kommen Verfahrensregeln „demnächst“.

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