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Alternative für Deutschland
25.05.2016

Meineid-Verdacht: Ermittlungen gegen AfD-Chefin Frauke Petry

Hat Frauke Petry vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht?
Foto: Christoph Schmidt / dpa

Gegen die AfD-Chefin Frauke Petry ermittelt die Justiz wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage. Es geht um einen Fall aus dem vergangenen Jahr im Landtag.

Die Staatsanwaltschaft Dresden nimmt nun doch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Meineid und uneidliche Falschaussage gegen AfD-Chefin Frauke Petry auf. Da Petry auch Abgeordnete des Sächsischen Landtags ist, sei das Parlamentspräsidium entsprechend informiert worden, sagte Oberstaatsanwalt Lorenz Haase am Mittwoch in Dresden.

Zwei Anzeigen gegen Frauke Petry

Gegen Petry liegen zwei Anzeigen vor. Die 40 Jahre alte Landes- und Bundesvorsitzende der AfD wird beschuldigt, Ende vergangenen Jahres vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtags falsche Angaben gemacht zu haben. Dabei ging es unter anderem um Darlehen, die die rechtspopulistische Partei von ihren Mitgliedern zur Finanzierung des Landtagswahlkampfes eingefordert haben soll. 

Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft sich nach einer Prüfung noch gegen die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens entschieden. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle" im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch einen Tag später von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert und die Einstellungsverfügung aufgehoben worden. dpa/AZ

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Die Diskussion ist geschlossen.

25.05.2016

Sind Sie Jurist, um diese Frage abschließend zu beurteilen?

Wenn Juristen sich bislang juristisch nicht geklärten Bereichen gegenüber sehen, gilt es nach allgemeiner Übung als Königsweg, dieses innerhalb des Prozessweges inhaltlich klären zu lassen. Selbst wenn Sie (und ich) mit der unmittelbaren Auffassung am Ende im Ergebnis richtig liegen, so hat man dort aber ein Ergebnis, bei dem zuvor alle Argumente und alle vorgebrachten Einreden berücksichtigt wurden.

Das Wirken der AfD und Frau Petrys ist dabei nicht relevant, andere bekommen da auch ihr Fett weg. In der Causa Böhmermann war die Argumentation für die Entscheidung der BR identisch begründet.

25.05.2016

Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss "keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle"

.

Damit hat sie wohl Recht.

Somit .... uneidliche Falschaussage ?

Haben die Ermittlungen einen Politisch motivierten Hintergrund ?