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Pflegeversicherung: Pflegereform: Die wichtigsten Punkte im Überblick

Pflegeversicherung

Pflegereform: Die wichtigsten Punkte im Überblick

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    Immer mehr Menschen werden in Zukunft Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Das macht die Pflegeversicherung für die Beitragszahler teurer.
    Immer mehr Menschen werden in Zukunft Pflegeleistungen in Anspruch nehmen müssen. Das macht die Pflegeversicherung für die Beitragszahler teurer. Foto: Patrick Pleul dpa

    Besonders eilig hat es auch die Große Koalition mit der Reform der Pflegeversicherung nicht. Nachdem der damalige Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) schon das Jahr 2011 zum „Jahr der Pflege“ ausgerufen, dann aber nicht mehr viel unternommen hatte, bremst nun auch die neue Bundesregierung. „Sorgfalt geht vor Schnelligkeit“, sagt ihr Patientenbeauftragter Karl-Josef Laumann (CDU). Anfang nächsten Jahres wird deshalb nur ein Teil der versprochenen Reformen in Kraft treten. Bessere Leistungen für Demenzkranke, zum Beispiel, wird es erst im Wahljahr 2017 geben. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

    Die Probleme Noch sitzt die gesetzliche Pflegeversicherung auf Reserven von 6,5 Milliarden Euro. Dieser Notgroschen aber dürfte bald aufgebraucht sein: Bis zum Jahr 2030 steigt die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland nach verschiedenen Schätzungen von gegenwärtig 2,4 auf mindestens 3,4 Millionen. Gleichzeitig werden dann in Heimen und ambulanten Diensten aber bis zu 500 000 Pflegekräfte fehlen. Schon jetzt kommen nach Auskunft der Bundesagentur für Arbeit auf 100 freie Stellen nur 40 Kandidaten, die eine solche Stelle suchen.

    Pflegereform: 2015 steigen die Leistungen

    Die nächsten Schritte Anfang 2015 sollen die Leistungen der Pflegeversicherung um vier Prozent steigen. Nach dem am Mittwoch vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf zahlt sie für einen Platz in einem Heim in der Pflegestufe I dann 1064 Euro im Monat, 41 Euro mehr als bisher. Außerdem will die Koalition neue Wohnformen stärker fördern, die Tages- und die Kurzzeitpflege ausbauen und die Zuschüsse für den Einbau einer Rollstuhlrampe oder einer begehbaren Dusche im eigenen Haus kräftig erhöhen. Wer kurzfristig die Pflege eines Angehörigen organisieren muss, etwa nach einem Schlaganfall, kann nach dem Vorbild des Kinderkrankengeldes bald eine bezahlte Auszeit von bis zu zehn Tagen nehmen. Für zusätzliche Betreuungsleistungen, zum Beispiel für Hilfe im Haushalt, sollen alle Pflegebedürftigen mindestens 104 Euro im Monat erhalten.

    Die Finanzierung Der Beitrag zur Pflegeversicherung steigt im Januar um 0,3 Prozentpunkte auf 2,35 Prozent. Kinderlose zahlen dann 2,6 Prozent. Unterm Strich bringt das den Kassen jedes Jahr 3,6 Milliarden Euro an zusätzlichen Einnahmen. Ein Drittel davon soll in einen neuen Vorsorgefonds fließen, mit dem die Union den drastischen Anstieg der Beiträge verhindern will, wenn ab 2034 die geburtenstarken Jahrgänge ins Pflegealter kommen. Die SPD trägt diesen Fonds nur murrend mit, sie hätte das Geld lieber jetzt für bessere Leistungen ausgegeben. In einem zweiten Schritt werden die Beiträge in einigen Jahren noch einmal um 0,2 Prozentpunkte steigen.

    Die Pflegestufen Wie die alte Regierung lässt sich auch die neue mit der Definition eines neuen Pflegebegriffes Zeit. Sicher ist bisher nur: Das bisherige System mit drei Pflegestufen soll „noch in dieser Legislaturperiode“ auf fünf Pflegegrade ausgeweitet werden, außerdem soll der medizinische Dienst dann nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen unterscheiden, sondern sich alleine an einer Frage orientieren: Wie selbstständig ist der Patient noch? Damit wäre der Weg frei für eine bessere Betreuung von rund 250 000 Demenzkranken, die bisher leer ausgehen. Experten bezweifeln jedoch, ob die eingeplanten 2,4 Milliarden Euro aus der zweiten Beitragserhöhung dafür ausreichen.

    Der Pflegerberuf Ebenfalls noch unklar ist die Neuorganisation der Ausbildung. Dass viele angehende Pfleger noch Schulgeld zahlen müssen, sei „ein Anachronismus, den wir uns bei der Knappheit in diesem Berufsfeld nicht leisten können“, klagt Gernot Kiefer vom Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen. „Das Schulgeld schreckt Menschen ab, sich für diesen Beruf zu entscheiden.“ Kiefer plädiert überdies für eine Ausbildungsreform, bei der einer gemeinsamen Grundausbildung für alle Pflegeberufe eine Spezialisierung in Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege folgen soll. So würde der Wechsel zwischen den Berufen erleichtert. Auch über die Bezahlung muss nach Ansicht des Patientenbeauftragten Laumann noch geredet werden. Wer Menschen pflege, sagt er, müsse mindestens so viel verdienen wie ein Handwerker, der eine komplizierte Maschine repariere.

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