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Kinderehe: Politik prüft mögliche Schritte wegen Kinderehen in Deutschland

Kinderehe

Politik prüft mögliche Schritte wegen Kinderehen in Deutschland

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    Über Ehen mit Minderjährigen und Anerkennungen im Ausland geschlossener Ehen gibt es keine amtlichen Zahlen.
    Über Ehen mit Minderjährigen und Anerkennungen im Ausland geschlossener Ehen gibt es keine amtlichen Zahlen. Foto: Boris Roessler/Symbolbild

    In Berlin hat am Montag eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Beratungen über einen möglichen rechtlichen Änderungsbedarf im Umgang mit sogenannten Kinderehen aufgenommen. Unter Federführung des Bundesjustizministeriums diskutieren Vertreter des Justizressorts, des Bundesinnen- und -familienministeriums sowie der Länder Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

    Es geht dabei um die Frage, ob die Regeln für Ehemündigkeit im deutschen Recht und zur Anerkennung im Ausland geschlossener Ehen Minderjähriger ausreichend sind oder verändert werden sollten.

    Man müsse alles tun, um Kinder und Jugendliche wirksam zu schützen, betonte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) in der vergangenen Woche. Zwangsehen dürften nicht geduldet werden. Über einen konkreten Zeitplan der Arbeitsgruppe wurde zunächst nichts bekannt.

    Das deutsche Rechte schreibt ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren vor, in Ausnahmen 16 Jahre. Juristisch kompliziert wird es allerdings, wenn Ehen im Ausland nach dort gültigem Recht geschlossen werden, die in Deutschland nicht möglich wären.

    Über Ehen mit Minderjährigen und Anerkennungen im Ausland geschlossener Ehen gibt es keine amtlichen Zahlen. Schätzungen gehen von bis zu 1.000 Kinderehen in Deutschland aus. Allein in Bayern haben die Behörden bis Ende April 550 verheiratete Asylsuchende unter 18 Jahren registriert. (epd)

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