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Rente: Rentenerhöhung: 160.000 Rentner müssen künftig Steuern zahlen

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Rentenerhöhung: 160.000 Rentner müssen künftig Steuern zahlen

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    Unbeschwerter Ruhestand? Die Erhöhung der Renten fällt in diesem Jahr deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Doch bei einigen Senioren wird die Freude darüber getrübt sein.
    Unbeschwerter Ruhestand? Die Erhöhung der Renten fällt in diesem Jahr deutlich höher als in den vergangenen Jahren. Doch bei einigen Senioren wird die Freude darüber getrübt sein. Foto: Arno Burgi, dpa

    Seit 23 Jahren sind die Renten nicht mehr so stark gestiegen wie in diesem Monat. Bei vielen Ruheständlern könnte die Freude über die Erhöhung ihrer Altersbezüge um 4,25 Prozent im Westen und um 5,95 Prozent im Osten allerdings bald durch einen Brief vom Finanzamt getrübt werden. 160.000 Rentner, die bisher keine Steuern zahlen, werden nach Berechnungen des Finanzministers jetzt steuerpflichtig.

    Wann muss ich als Rentner Steuern zahlen – und wie viel?

    Das hängt von der Höhe der Rente ab und vom Rentenbeginn. Wer bereits im Jahr 2005 oder früher in Rente gegangen ist, muss nur die Hälfte seiner gesetzlichen Rente versteuern, wer jetzt erst in Rente geht, bereits 72 Prozent. Allerdings gilt auch für Rentner der Grundfreibetrag von 8652 Euro im Jahr. Bis zu dieser Summe sind Einnahmen steuerfrei. Was das in Euro und Cent bedeutet, zeigt ein Beispiel der Lohnsteuerhilfevereine: Rentner Werner bekommt 18000 Euro Rente im Jahr. Weil er schon seit 2002 im Ruhestand ist, muss er davon die Hälfte versteuern, also 9000 Euro. Da seine Frau und er keine weiteren Einnahmen haben, liegen sie weit unter dem Grundfreibetrag von 17304 Euro für Verheiratete und zahlen auch nach der Erhöhung der Rente keine Einkommenssteuer.

    Worauf sollte ich achten, wenn ich neben meiner Rente noch weitere Einnahmen habe?

    Grundsätzlich gilt: Alle Einnahmen, die den Grundfreibetrag übersteigen, sind steuerpflichtig - also auch die aus einer Nebentätigkeit, dem Vermieten einer Wohnung oder dem Verpachten eines Grundstückes, aus einer Betriebsrente oder aus einem Riester-Vertrag. Ausnahme: Sie beziehen die volle Rente und haben noch einen Mini-Job. Wie jeder andere Steuerpflichtige kann allerdings auch ein Rentner Werbungskosten (etwa für den Rentenberater) oder Sonderausgaben wie Spenden, Vorsorgeaufwendungen oder Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen. Das heißt: Belege für solche Ausgaben sammeln, zum Beispiel für Fahrten zum Arzt, Zuzahlungen für Medikamente, für Brillen, Zahnersatz oder Handwerkerrechnungen. Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, umso höher ist ja auch der jeweilige Steuersatz. Und wie immer kommen obendrauf dann noch der Soli und die Kirchensteuer.

    Wie viele Rentner zahlen denn überhaupt Steuern?

    Im kommenden Jahr sind das 4,4 von insgesamt knapp 21 Millionen Rentnern – also gut ein Fünftel. Da der Anteil an der Rente, der versteuert werden muss, von Jahr zu Jahr steigt, müssen auch immer mehr Ruheständler Steuern zahlen. Vom Jahr 2040 an sind alle Renten dann voll steuerpflichtig - dafür sind die Beiträge, die Arbeitnehmer im Lauf ihres Berufslebens an die Rentenkasse gezahlt haben, im Lauf der Jahre immer stärker von der Einkommenssteuer befreit worden. Durch die Erhöhung der Renten zum 1. Juli erwartet das Finanzministerium nun zusätzliche Steuereinnahmen von 720 Millionen Euro.

    Der Angestellte Rainer W. ist Anfang des Jahres in Rente gegangen. Bisher hat er 1200 Euro Rente erhalten. Ist er damit steuerpflichtig?

    Ja – wenn auch in sehr überschaubarem Rahmen. Seit dem 1. Juli erhält er 1251 Euro, alles in allem sind das 14706 Euro an jährlicher Rente, wenn Herr W. keine weiteren steuerpflichtigen Einnahmen hat, zahlt er darauf nach Abzug der Pauschalen für Werbungskosten und Sonderausgaben und der Vorsorgeaufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung exakt 42 Euro Steuern, also 3,50 Euro pro Monat. Bei einer jährlichen Rente von 18000 Euro steigt die Steuerlast im gleichen Beispiel auf 558 Euro.

    Viele Rentner haben schon Post vom Finanzamt bekommen. Heißt das, dass sie auf jeden Fall Steuern zahlen oder gar nachzahlen müssen?

    Nein. Nicht jeder Angeschriebene muss auch Steuern zahlen, schließlich gibt es das steuerfreie Existenzminimum und eine Reihe von Abzugsmöglichkeiten. Jeder Angeschriebene sollte jedoch zügig eine Steuererklärung abgeben. Wer das nicht tut, riskiert teure Konsequenzen: in diesem Fall kann das Finanzamt die Steuern schätzen oder Verspätungszuschläge verlangen.

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