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Religion: Russisches Gericht verbietet die Zeugen Jehovas

Religion

Russisches Gericht verbietet die Zeugen Jehovas

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    Zeugen Jehovas verteilen Hefte (Archivbild). Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas jetzt  verboten.
    Zeugen Jehovas verteilen Hefte (Archivbild). Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas jetzt verboten. Foto: Matthias Balk/Archiv (dpa)

    Das Oberste Gericht Russlands hat die Zeugen Jehovas verboten und die Beschlagnahmung ihres Besitzes angeordnet. Dies verkündete Richter Juri Iwanenko am Donnerstag. Das Justizministerium hatte das Gericht aufgefordert, die Zeugen Jehovas als "extremistische Organisation" zu verbieten. Die Religionsgemeinschaft reagierte "schockiert" auf die Entscheidung.

    "Ich hätte nicht gedacht, dass das im modernen Russland möglich sein könnte, wo die Verfassung das Recht auf freie Religionsausübung garantiert", sagte ein Vertreter der Verwaltung der Zeugen Jehovas, Jaroslaw Siwulski, vor Journalisten. Er kündigte an, in Berufung zu gehen.

    Die Zeugen Jehovas, die 395 Zentren in ganz Russland unterhalten, wurden dort seit 1996 wiederholt beschuldigt, mit aggressiven Methoden Gläubige anzuwerben. Wegen des Vorgehens der Behörden gegen die Religionsgemeinschaft wurde Russland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu Schadenersatzzahlungen verurteilt. Dabei wurde unter anderem auf Verstöße gegen Grundrechte wie Religions-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit verwiesen.

    Zeugen Jehovas als Körperschaft öffentlichen Rechts in Deutschland anerkannt

    Kritiker schätzen die Zeugen Jehovas als autoritäre Gruppe ein, die Gehorsam erwarte und ihre Mitglieder sozial isoliere. In Deutschland sind sie aber wie die großen Kirchen als Körperschaft öffentlichen Rechts anerkannt. Die Verleihung als Körperschaft erhielten die Zeugen Jehovas 2006 zuerst in Berlin. Vorausgegangen war ein Verfahren, in dem das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen konkretisierte, unter denen Religionsgemeinschaften diesen Status erhalten können. (dpa, afp)

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