Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kommentar von Markus Günther: Selektion von Embryonen ist ein Urteil gegen das Leben

Kommentar von Markus Günther
06.07.2010

Selektion von Embryonen ist ein Urteil gegen das Leben

Dr. Markus Günther, Chefredakteur Augsburger Allgemeine
Foto: Ulrich Wagner

Das Urteil des Bundesgerichtshofes, die Selektion von künstlich befruchteten Embryonen zu erlauben, ist eine schlimme Fehlentscheidung, meint Markus Günther.

Das Urteil des Bundesgerichtshofes, die Selektion von künstlich befruchteten Embryonen zu erlauben, ist eine schlimme Fehlentscheidung.

Zwar enthält das Urteil zahlreiche Einschränkungen, die etwa sicherstellen sollen, dass nicht das Geschlecht des Wunschkindes ausgesucht wird und dass überhaupt nur "Risikopaare" die Präimplantationsdiagnostik in Anspruch nehmen können. Das ändert aber nichts daran, dass dem Aussortieren möglicherweise kranker oder behinderter Kinder schrittweise der Weg geebnet wird.

In den Fällen, über die das Gericht entschied, wollten Paare durch künstliche Befruchtung ein Kind bekommen, aber das Risiko bestimmter Erbkrankheiten ausschließen. Der Arzt stellte per Gentest die entsprechenden "Defekte" fest und ließ diese Embryonen absterben, noch bevor sie den Frauen eingepflanzt wurden.

Den Paaren schlechte Motive zu unterstellen, wäre ganz falsch; viele Menschen wollen nicht nur sich selbst schützen, sondern eben auch dem Kind ein Leben mit Behinderung ersparen. Das ist verständlich. Dennoch setzt sich mit dem BGH-Urteil eine verhängnisvolle Entwicklung fort. Schon jetzt werden in Deutschland 96 Prozent der Kinder, bei denen vor der Geburt das Downsyndrom diagnostiziert wird, abgetrieben. Und das, obwohl moderne Medizin und die gezielte Förderung das Leben der Kinder mit Downsyndrom heute in einer Weise verbessern, auf die man früher nicht zu hoffen gewagt hätte. Aber wer ist noch bereit, zu einem solchen Kind ja zu sagen?

In einem Land mit der historischen Erfahrung Deutschlands, in dem einst "lebensunwertes Leben" systematisch vernichtet wurde, sollte die Sensibilität größer sein. Die BGH-Entscheidung ist noch kein Dammbruch auf dem Weg zum "Designer-Baby", aber wieder ein Schritt in die falsche Richtung, wieder ein Urteil gegen das Leben. Von Markus Günther

Lesen Sie dazu auch
Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.