Sieg für FPÖ: Bundespräsidentenwahl muss wiederholt werden
Es ist ein Paukenschlag! In Österreich muss die Bundespräsidentenwahl wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof wertete die Wahl als ungültig.
Die österreichische Bundespräsidentenwahl muss wegen Unregelmäßigkeiten bei der Stimmenauszählung wiederholt werden. Das teilte der Verfassungsgerichtshof des Landes am Freitag nach Überprüfung einer Wahl-Anfechtung der rechten FPÖ mit.
"Die Entscheidung macht niemanden zu einem Verlierer oder Gewinner", hieß es in der öffentlich verkündeten Begründung des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger. Das Urteil diene dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken. Die FPÖ hatte die Wahl nach der knappen Niederlage ihres Kandidaten Norbert Hofer wegen zahlreicher Gesetzesbrüche in Bezirkswahlbehörden angefochten. Der Grünen-nahe Alexander Van der Bellen hatte vor sechs Wochen die Stichwahl gegen Hofer mit nur 31.000 Stimmen Vorsprung gewonnen.
Der neue Präsident hätte in der kommenden Woche vereidigt werden sollen. Nun muss das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats, dem auch Hofer angehört, die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Neuwahlen werden für den Herbst erwartet. Wiederholt werden soll nur der zweite Wahlgang, bei dem Van der Bellen und Hofer als die beiden bestplatzierten Kandidaten der ersten Runde gegeneinander angetreten waren.
Das Gericht hatte an fünf Verhandlungstagen 90 Zeugen zur Klärung der Vorwürfe geladen. Zahlreiche Wahl-Verantwortliche räumten bei Befragungen Regelverstöße bei der Auszählung der Briefwahlstimmen ein. Demnach wurden etliche Vorschriften verletzt. So wurden aus Zeitnot Kuverts vorzeitig geöffnet und Stimmen auch teils von nicht Befugten ausgezählt.
Wie es zur Stichwahl in Österreich kam
Am 24. April hatten die Österreicher per Direktwahl in einer ersten Runde über ihren neunten Bundespräsidenten abgestimmt. Sechs Kandidaten buhlten um die Stimmen der Bürger - so viele wie erst einmal zuvor. Erstmals in der Geschichte der Zweiten Republik schaffte es in die Stichwahl.
Am 22. Mai standen sich der Gewinner der ersten Runde, der Kandidat der Rechtspopulisten Norbert Hofer (45), und der ehemalige Grünen-Chef Alexander Van der Bellen (72) in der Stichwahl gegenüber. Der gelernte Flugzeugtechniker Hofer erhielt in der ersten Runde 35,1 Prozent der Stimmen, Wirtschaftsprofessor Van der Bellen 21,3 Prozent. In der Stichwahl drehte sich das Ergebnis: 50,3 Prozent wählten Van der Bellen, 49,7 Prozent Hofer.
Die Wahlbeteiligung war nach einem intensiven Medienwahlkampf mit knapp 73 Prozent hoch. 4,6 Millionen Österreicher gaben ihre Stimme ab. Das Ergebnis stand erst nach Auszählung der Wahlkarten einen Tag später fest. Die unterlegene FPÖ focht die Wahl wegen zahlreicher Hinweise auf Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung vor dem österreichischen Verfassungsgerichtshof an. dpa/AZ
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Das ist ja mal eine gute Nachricht für die Demokratie! Der Wille des Volkes steht ja scheinbar schon länger nicht mehr an oberster Stelle. In Norddeutschland mußte der AFD ein Sitz nachträglich gegeben werden, wegen falscher Auszählung, CETA soll ohne Bundestag und ohne Volksabstimmung durchgezogen werden lt. EU-Boss Junker, Volksabstimmungen über die derzeitige Form der EU oder die Griechenlandrettung, Bankenrettung, alles ging ungefragt. Und das Grundgesetz, das unser Land endlich, nach den Fehlern von 1848, 1871 und 1918 auf eine solide Basis stellte, die Verantwortung vor Gott zum Leitbild erhob (Präambel) wurde einfach beiseite gesetzt durch eine EU-Verfassung ohne Gottesbezug, einen ESM-Vertrag (google-ESM-youtube), der keine Kontrolle über die Verwendung von Milliarden zulässt und der die EU-Kommission absolut ohne Kontrolle lässt. Kein Wunder also, wenn nun konservative (Werte erhaltende) Parteien Zulauf erhalten; und ich wünsche mir, dass Herr Hofer jetzt die Stichwahl gewinnt, damit frischer Wind einkehrt und die Altparteienfilzpolitik aufhört.