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Ethikrat kümmert sich um Tabu-Thema: Soll Sex unter Geschwistern erlaubt werden?

Ethikrat kümmert sich um Tabu-Thema

Soll Sex unter Geschwistern erlaubt werden?

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    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies 2012 die Klage eines wegen Inzest zu 14 Monaten Haft verurteilten Mannes ab, der die deutsche Regelung kippen wollte.
    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte wies 2012 die Klage eines wegen Inzest zu 14 Monaten Haft verurteilten Mannes ab, der die deutsche Regelung kippen wollte.

    Der Ethikrat empfiehlt, Inzest unter erwachsenen Geschwistern in Zukunft nicht mehr unter Strafe zu stellen. Das Strafrecht sei nicht das geeignete Mittel, "ein gesellschaftliches Tabu zu bewahren", heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichen Positionspapier, das mit Mehrheit in dem Expertengremium angenommen wurde.

    Ethikrat äußert sich zu Sex unter Geschwistern

    Der Ethikrat berät die Politik in ethischen Streitfragen. Das Strafrecht habe "nicht die Aufgabe, für den Geschlechtsverkehr mündiger Bürger moralische Standards oder Grenzen durchzusetzen". Deshalb sollte der Gesetzgeber künftig den entsprechenden Strafrechtsparagrafen (§ 173 StGB) streichen.

    Umgang mit Inzest unter Geschwistern nicht einheitlich in Europa geregelt

    Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte erst vor zwei Jahren das Urteil gefällt, dass Inzest in Deutschland weiter bestraft werden darf. Die Richter wiesen damals die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig ab, der jahrelang eine Liebesbeziehung mit seiner Schwester hatte und dafür mehrfach ins Gefängnis musste. Vom Gericht hieß es, der Umgang mit Inzest sei in Europa nicht einheitlich geregelt. Das Bundesverfassungsgericht habe den Einzelfall sorgfältig geprüft. Der Mann war mit seiner Klage in Karlsruhe gescheitert. dpa/AZ

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