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Baden-Württemberg: Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Ministerpräsident Mappus

Baden-Württemberg

Staatsanwalt ermittelt gegen Ex-Ministerpräsident Mappus

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    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue beim Kauf der EnBW-Aktien eingeleitet.
    Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue beim Kauf der EnBW-Aktien eingeleitet. Foto: Uli Deck/Archiv dpa

    Wie die Behörde mitteilte, wird neben Mappus auch gegen den Deutschlandchef der Investmentbank Morgan Stanley, Dirk Notheis, ermittelt. Im Zuge der Ermittlungen wurden heute Wohnungen und Geschäftsräume durchsucht.

    Für die Anteile am Energiekonzern EnBW hatte die damalige schwarz-gelbe Landesregierung in Baden-Württemberg nach Medienberichten mindestens 840 Millionen Euro zu viel bezahlt. Dies schreiben die "Stuttgarter Zeitung" und das "Handelsblatt" (Mittwoch). Sie berufen sich auf ein von der grün-roten Nachfolgeregierung in Auftrag gegebenes Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton. Ein Sprecher des Stuttgarter Finanzministeriums bestätigte der Nachrichtenagentur dpa die Höhe der Summe.

    4,7 Milliarden Euro für EnBW-Anteile gezahlt

    Der frühere Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte 2010 knapp 4,7 Milliarden Euro für einen 45-Prozent-Anteil an dem Versorger bezahlt. Als "nicht gerechtfertigt" werde in dem Gutachten besonders die Übernahmeprämie von 18,6 Prozent auf den Aktienkurs gewertet, da das Land keine Kontrolle über die EnBW erhalten habe.

    Rechnungshof rügte Mappus' vorgehen

    Zuletzt hatte im Juni der Rechnungshof in Baden-Württemberg das Vorgehen der früheren Landesregierung unter Mappus beim Abschluss des EnBW-Deals scharf gerügt. Mappus habe "ohne Not" aufs Tempo gedrückt und somit eine sorgfältige rechtliche und wirtschaftliche Prüfung verhindert. Mappus hatte das Geschäft im Dezember 2010 am Landtag vorbei durchgezogen. Im Herbst 2011 hatte der Staatsgerichtshof in Baden-Württemberg das Ausschalten des Parlaments für verfassungswidrig erklärt.  dpa,afp

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