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Geheimdienste: Staatsanwaltschaft will in NSA-Spähaffäre nicht ermitteln

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Staatsanwaltschaft will in NSA-Spähaffäre nicht ermitteln

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    Die Linke spricht von einem «beispiellosen Akt der Rechtsbeugung»: Offenbar will der Generalbundesanwalt nicht gegen den US-Geheimdienst NSA ermitteln.
    Die Linke spricht von einem «beispiellosen Akt der Rechtsbeugung»: Offenbar will der Generalbundesanwalt nicht gegen den US-Geheimdienst NSA ermitteln. Foto: Jens Büttner/Illustration (dpa)

    Die Bundesanwaltschaft leitet wegen der NSA-Ausspähaffäre offenbar kein Ermittlungsverfahren gegen den US-Geheimdienst ein. Dies berichteten "Süddeutsche Zeitung" sowie WDR und NDR am Mittwoch unter Berufung auf Behördenkreise. Demnach sieht die Bundesanwaltschaft keine Möglichkeiten, an belastbares Material über die Aktivitäten der Amerikaner und des britischen Geheimdienstes GCHQ zu kommen.

    Die Anklagebehörde in Karlsruhe hatte zwei Vorwürfe geprüft: Einer betraf das massenhafte Ausspähen der Bürger in Deutschland, der andere den konkreten Vorwurf, dass jahrelang ein Handy von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) abgehört wurde.

    Der Spionagedienst NSA

    Die National Security Agency (NSA) gilt als mächtigster, geheimster und wohl auch teuerster der 16 US-Spionagedienste.

    Gründung: Die dem Verteidigungsministerium unterstellte NSA wurde 1952 als Abhör- und Entschlüsselungsstelle für die Streitkräfte gegründet.

    Zentrale: Das Hauptquartier ist in Fort Meade nordöstlich von Washington.

    Hauptaufgaben: Die NSA soll elektronische Daten nachrichtendienstlich erfassen und sich mit Verschlüsselungstechnik (Kryptologie) befassen.

    Ausstattung: Die internationalen Kommunikationsnetze werden mit Abhörstationen in aller Welt, Nachrichtensatelliten und modernsten Großrechnern auf Schlüsselwörter überprüft.

    In einer Stellungnahme teilte der Generalbundesanwalt der dpa am Dienstagabend auf Anfrage mit, es werde bald eine Entscheidung bekanntgegeben, in der auch die wesentlichen Gründe dafür dargelegt werden. Bislang hätten einer abschließenden Bewertung noch einige offene Anfragen und Abklärungen entgegengestanden. Dazu gehörte auch die Frage, ob die große Koalition einer Befragung von Ex-NSA-Mitarbeiter Edward Snowden in Berlin zustimmen würde. Die Regierung hatte das Anfang Mai abgelehnt.

    Die Überwachung von Merkels Handy wurde laut Medienberichten erst im Sommer 2013 gestoppt. Die CDU-Vorsitzende soll bereits seit 2002 von der NSA abgehört worden sein.

    Dass die Kanzlerin belauscht wurde, brachte den NSA-Skandal in Deutschland erst richtig ins Rollen. Doch auch die Kommunikation ganz normaler Internetnutzer kann vom US-Geheimdienst und seinem Partnerdienst GCHQ ausgespäht werden. Die Dienste zapfen zum Beispiel die Unterseekabel an, über die Daten verschickt werden.

    NSA-Affäre: Mehrere Strafanzeigen

    Auch mehrere Bürgerrechtsgruppen hatten Strafanzeige beim Generalbundesanwalt gegen die Bundesregierung und Geheimdienstmitarbeiter erstattet. Damit wollten sie im NSA-Skandal den öffentlichen Druck erhöhen. Die  Internationale Liga für Menschenrechte, der Chaos Computer Club und der Verein Digitalcourage werfen der Bundesregierung und den hiesigen Geheimdiensten vor, mit der NSA zusammen gearbeitet und Daten an sie weitergegeben zu haben.

    Die Linke äußerte sich empört über den Bericht, dass die Bundesanwaltschaft offenbar keine Ermittlungen wegen der massenhaften Ausspitzelung einleiten will. Dies wäre ein "beispielloser Akt der Rechtsbeugung", erklärte Parteichef Bernd Riexinger. "Damit würde amtlich festgestellt, dass die größte Grundrechtsverletzung in der Geschichte der Bundesrepublik juristisch unaufgearbeitet bleibt." Der Staat würde seine Schutzfunktion gegenüber den Bürgern "für eine Demonstration des außenpolitischen Duckmäusertums gegenüber der USA opfern", rügte er. Riexinger forderte die Bundesregierung auf offenzulegen, ob im Hintergrund Druck zur Einstellung der Ermittlungen ausgeübt wurde.

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