Startseite
Icon Pfeil nach unten
Politik
Icon Pfeil nach unten

Oberlandesgericht Köln: Urteil: Helmut Kohl darf Tonbänder behalten

Oberlandesgericht Köln

Urteil: Helmut Kohl darf Tonbänder behalten

    • |
    Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Altkanzler Helmut Kohl darf seine Tonbänder mit den Lebenserinnerungen behalten.
    Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden: Altkanzler Helmut Kohl darf seine Tonbänder mit den Lebenserinnerungen behalten. Foto: Michael Kappeler dpa

    Altkanzler Helmut Kohl (CDU) hat im Rechtsstreit um sein politisches Vermächtnis einen weiteren Erfolg erzielt. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln entschied am Freitag, dass der Ex-Kanzler Tonbänder mit insgesamt 630 Stunden Gesprächsmitschnitten behalten darf.

    Das Leben von Helmut Kohl auf Bändern dokumentiert

    Das ist Helmut Kohl

    Helmut Josef Michael Kohl wurde am 3. April 1930 in Ludwigshafen am Rhein als jüngstes von drei Kindern geboren.

    Nachdem er während des Kriegs zeitweise nicht die Schule besuchte, machte Kohl 1950 sein Abitur.

    In Heidelberg studierte er ab 1951 Geschichte und Staatswissenschaft.

    Nach seiner Promotion arbeitete er in Ludwigshafen unter anderem als Referent beim Verband der Chemischen Industrie.

    1960 heiratete Kohl die Fremdsprachensekretärin Hannelore, die er bereits 1948 kennengelernt hatte.

    1982 übernahm Helmut Kohl das Amt des sechsten deutschen Bundeskanzlers. 16 Jahre lang blieb er im Amt, länger als jeder andere bisherige Kanzler.

    Als "Kanzler der Einheit" ging er in die Geschichte ein. Zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten hat Kohl einen grundlegenden Beitrag geleistet.

    Nach seiner Kanzlerschaft gelangten Informationen an die Öffentlichkeit, laut denen Kohl in die CDU-Spendenaffäre verwickelt war.

    Kohls Frau Hannelore nahm sich 2001 das Leben. Die Familie hatte nach ihrem Tod keinen Bestand mehr.

    Am 8. Mai 2008 heiratete Kohl die um 34 Jahre jüngere Maike Richter. Seine beiden Söhne waren nicht dabei.

    Vor dem Kölner Landgericht hatte sich Kohl bereits in erster Instanz mit einer Klage gegen den Publizisten Heribert Schwan auf Herausgabe der Tonbänder durchgesetzt. Auf den Bändern sind Gespräche zwischen Kohl und Schwan über das Leben des früheren Kanzlers dokumentiert. Schwan hatte nach seiner Niederlage vor dem Landgericht die Tonbänder einem Gerichtsvollzieher ausgehändigt, zugleich aber Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Diese Berufung wies das Oberlandesgericht nun zurück. In den Jahren 2001 und 2002 hatte Kohl in seinem Haus in Oggersheim mit Schwan als Ghostwriter einer Kohl-Biografie an mehr als 100 Tagen ausführliche Gespräche geführt, die auf den Tonbändern aufgezeichnet sind.

    Kohl arbeitete mit Publizisten Schwan zusammen

    Nach seinem schweren Treppensturz 2008 musste Kohl die Arbeit mit Schwan an der Biografie unterbrechen. Im März 2009 kündigte der Altkanzler schließlich die Zusammenarbeit mit dem Journalisten auf. Seine spätere Forderung nach Herausgabe der Tonbänder begründete Kohl damit, dass nur er über seine Lebenserinnerungen zu bestimmen habe. Schwan hatte von 1999 bis 2009 mit Kohl an dessen Memoiren gearbeitet. Bisher sind drei Bände erschienen, sie umfassen die Jahre 1930 bis 1994.

    Die letzten vier Jahren Kohls im Kanzleramt bis zu seiner Abwahl 1998 fehlen noch in der biografischen Buchreihe - damit fehlt in einem möglichen vierten Band auch die Darstellung unter anderem der CDU-Spendenaffäre. Der damalige CDU-Vorsitzende Kohl hatte von 1993 bis 1998 anonyme Spenden für die Partei entgegengenommen. Das Geld wurde nicht ordnungsmäß im Rechenschaftsbericht ausgewiesen. afp/AZ

    Diskutieren Sie mit
    0 Kommentare
    Dieser Artikel kann nicht mehr kommentiert werden