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Internet: Verbraucher sollen besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden

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Verbraucher sollen besser vor Abmahn-Abzocke geschützt werden

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    Das Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke im Internet ist offenbar fertig.
    Das Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke im Internet ist offenbar fertig. Foto: dpa

    Der Entwurf war zuvor monatelang nicht vorangekommen. Der Entwurf des Bundesjustizministeriums sehe vor, dass Gewinnspielverträge, die am Telefon geschlossen werden, künftig erst dann wirksam sein sollen, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail bestätigt wurden, schreibt die Süddeutsche Zeitung.

    Zudem sollten die Bürger besser vor den zweifelhaften Methoden einiger Inkassofirmen geschützt werden. Diese würden immer wieder versuchen, Forderungen eintreiben, die gar nicht existieren. Deshalb müssen sie künftig auf Anfrage detailliert angeben, wie die Forderung und eventuelle zusätzliche Gebühren entstanden sind. Auch sollen die Unternehmen strenger beaufsichtigt werden.

    Abmahn-Anwälte sollen in die Schranken gewiesen werden

    Außerdem will die Bundesregierung die Abmahn-Abzocke beim verbotenen Herunterladen von Software, Videos oder Musik im Internet eindämmen. Diese hat sich für einige Anwälte im Zusammenhang mit Urheberrechtsverletzungen im Internet zu einem lohnenden Geschäft entwickelt.

    So schützen Sie sich vor Betrug im Internet

    Wie im wahren Leben, so lauern auch im Internet Abzocker und Betrüger. Folgende Tipps bewahren Sie davor, unseriösen Zeitgenossen auf den Leim zu gehen.

    1. Ganz wichtig beim Online-Shopping: Vorkasse ist eine riskante Zahlungsweise, gerade bei Anbietern, die man nicht kennt. Am besten sollten Sie nach einer anderen Zahlungsart wie Lastschrift, Kreditkarte oder Bezahldienst Ausschau halten, bei der Sie sich im Zweifel sein Geld zurückholen können - oder sich gleich einen anderen Anbieter suchen.

    2. Seien Sie misstrauisch, wenn der angebotene Preis einer Ware im Internet meilenweit von dem in anderen Shops entfernt liegt. Niemand hat etwas zu verschenken - auch im Internet nicht.

    3. Prüfen Sie immer genau, mit wem Sie es zu tun haben bei einem Online-Kauf. Ein Blick ins Impressum kann helfen, einen Eindruck von der Seriosität des Anbieters zu bekommen. Gerade bei Firmen mit Sitz im Ausland kann es schwierig werden, sein Geld zurück zu bekommen oder Ansprüche rechtlich durchzusetzen. Hilfreich sind auch Internetforen oder Preisvergleichsseiten, auf denen sich Verbraucher über ihre Erfahrungen mit Shops und Anbietern austauschen.

    4. Sollen Sie auf einer Internetseite persönliche Daten angeben, um ein offenbar kostenloses Angebot in Anspruch zu nehmen? Vorsicht: Hinter solchen Seiten stecken nicht selten Adresshändler und Betreiber einer Abofalle im Internet. Also: Prüfen sie immer ganz genau, wo Sie welche Daten von sich preisgeben.

    5. Überhaupt, der Datenschutz: Überprüfen Sie auf Webseiten und Online-Shops immer, wie der Anbieter mit Ihren Daten umgeht. Kontrollieren Sie auch, ob Ihre Daten möglicherweise an Dritte weitergegeben werden sollen. Geben Sie grundsätzlich nur die Daten an, die für die Bestellungsabwicklung unbedingt nötig sind.

    6. Sie erhalten per Mail einen Nebenjob angeboten? Sie sollen lediglich Geld in Empfang nehmen und weiterleiten und dafür eine dicke Provision erhalten? Vergessen Sie's. Betrüger versuchen gerade, Sie als "Finanzagenten" in ihre schmutzigen Geschäfte zu ziehen.

    7. "Sie haben gewonnen", wird auf einer Internetseite oder in einer Werbung behauptet - ohne, dass Sie irgendetwas getan haben? Aufgepasst. Auch das könnte ein Trick sein, um an Ihre Daten zu kommen oder Sie in ein Geschäft zu verwickeln, das Sie später womöglich bereuen.

    Künftig dürfen Anwälte dem Bericht zufolge privaten Internetnutzern, die zum ersten Mal eine Urheberrechtsverletzung begehen, für die Abmahnung maximal 155,30 Euro in Rechnung stellen. Ursprünglich hatte das Justizministerium einen Betrag von unter 100 Euro in Aussicht gestellt. dpa

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