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Vorratsdaten wieder auf der Kippe

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Vorratsdaten wieder auf der Kippe

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    Es ist eines der großen Sicherheitsprojekte der Großen Koalition: die Vorratsdatenspeicherung. Telekommunikationsanbieter wie Telekom oder Vodafone sollen die IP-Adressen von Computern im Internet und die Verbindungsdaten zu Telefongesprächen zweieinhalb Monate lang aufbewahren. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden. Die Behörden hätten damit einen Einblick, wer wann wie im Internet war und wer wann mit wem telefoniert hat. Diese Daten sollen sie zur Verfolgung bestimmter Straftaten nutzen dürfen.

    Beschlossen wurde die umfassende Protokollierung Ende 2015. Die Anbieter bekamen aber eine Übergangsfrist bis Ende Juni 2017, sie technisch umzusetzen. Eigentlich sollte die umstrittene „VDS“ am kommenden Samstag starten. Jetzt sieht es so aus, als könnte das Vorhaben auf den letzten Metern noch scheitern. Grund sind zwei Gerichtsurteile. Im Dezember hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass eine allgemeine und unterschiedslose Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten nicht mit EU-Recht vereinbar sei. Genauso sah es vergangene Woche das Oberverwaltungsgericht Münster und erklärte die Regelung mit EU-Recht unvereinbar. Der Internetprovider Spacenet, der geklagt hatte, könne nicht verpflichtet werden, die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Kunden zehn Wochen lang zu speichern.

    Der Beschluss aus Münster könnte die Vorratsdatenspeicherung verschieben oder kippen. Denn der Beschluss hat die Bundesnetzagentur auf den Plan gerufen. Sie macht die Vorgaben, wie die Datenspeicherung technisch ablaufen muss. „Wir prüfen gerade sehr sorgfältig, ob und welche Auswirkungen dieser Beschluss über das eine Verfahren hinaus hat“, bestätigte Behördensprecher Fiete Wulff. „Wir sind uns sehr bewusst, dass verbindliche Maßgaben hier dringend erforderlich sind.“ Bei dem Provider wird man auf die Entscheidung der Bundesnetzagentur sehr gespannt sein. Zumal auch das Bundesverfassungsgericht gerade prüft, ob die anlasslose Datenspeicherung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die erste Vorratsdatenspeicherung lief 2010 nur sechs Wochen lang. Dann kippten sie die Verfassungsrichter.

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