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Klage: Zahlen Familien in Deutschland zu hohe Sozialbeiträge?

Klage

Zahlen Familien in Deutschland zu hohe Sozialbeiträge?

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    Eltern zahlen bei der Kranken- und Rentenversicherung dieselben Beiträge wie Kinderlose – ist das verfassungsgemäß?
    Eltern zahlen bei der Kranken- und Rentenversicherung dieselben Beiträge wie Kinderlose – ist das verfassungsgemäß? Foto: Patrick Pleul, dpa

    Ist das Sozialsystem in Deutschland ungerecht? Werden Familien bei den Beiträgen für die Renten- und Krankenversicherung benachteiligt, während Kinderlose von der derzeitigen Regelung profitieren? Mit diesen Fragen müssen sich derzeit die Richter des Bundessozialgerichts beschäftigen.

    Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung zahlt ein heute 13-Jähriger im Laufe seines Lebens durchschnittlich 77 000 Euro mehr in die Rentenkasse ein, als er selbst an Rente beziehen wird. Erstellt wurde die Studie von Martin Werding, Professor für Sozialpolitik und öffentliche Finanzen an der Ruhr-Universität Bochum, der das Rentensystem als „nicht familiengerecht“ kritisiert und Reformen empfiehlt.

    Eltern hätten bei den Sozialbeiträgen Werdings Ansicht nach keine finanziellen Vorteile, eine Familie zu gründen. „Weder erhöht sich dadurch ihre eigene Rente wesentlich, noch zahlen sie weniger Beiträge als Kinderlose“, stellt Werding fest.

    Drei Familien klagen gegen die ungerechten Sozialbeiträge

    Gegen diese aus Sicht der Familienverbände ungerechten Sozialbeiträge klagen drei Familien aus Baden-Württemberg vor dem Bundessozialgericht. Sie werden vom Deutschen Familienverband unterstützt, der die sozialen Interessen von Familien gegenüber der Politik vertritt. Eltern zahlen bei der Kranken- und Rentenversicherung dieselben Beiträge wie Kinderlose – obwohl Väter und Mütter mit der Erziehung ihrer Kinder bereits einen Beitrag zum Erhalt des Solidarsystems leisten.

    Bei der Pflegeversicherung ist das anders: Kinderlose zahlen 0,25 Prozentpunkte höhere Beiträge. Nach Berechnungen des Deutschen Familienverbandes müssten Familien bei einem gerechten Sozialsystem durchschnittlich um 238 Euro pro Kind im Monat entlastet werden.

    Sozialrichter: Familien werden systematisch benachteiligt

    Der hessische Sozialrichter Jürgen Borchert, der sich seit Jahren mit dem Thema Generationengerechtigkeit beschäftigt, kritisiert eine „systematische Benachteiligung von Familien“. Allein über Renten-, Pflege- und Krankenversicherung würden jährlich 120 Milliarden Euro von Familien hin zu Kinderlosen verteilt.

    Die vom Staat im Gegenzug erstatteten Leistungen wie Kindergeld oder die Anerkennung von Erziehungszeiten in der Rente bezeichnet der Sozialexperte demgegenüber als lächerlich.

    Die Familien aus Baden-Württemberg stützen sich bei ihrer Klage auf zwei Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter haben beim sogenannten Trümmerfrauenurteil von 1992 und dem Urteil zur Pflegeversicherung von 2001 beanstandet, dass Eltern verfassungswidrig finanziell belastet werden. Mit der Erziehung ihrer Kinder garantieren sie das Fortbestehen eines Sozialversicherungssystems, das auf nachwachsende Generationen baut.

    Dieser Meinung ist auch Klaus Zeh, der Präsident des Deutschen Familienverbandes: „Dass ein vierfacher Vater die gleichen Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlt wie ein gleich verdienender Versicherter, der ohne Nachwuchs lebt, ist ein Skandal.“

    Das Gericht verpflichtete die Bundesregierung durch die Urteile dazu, die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung auf die Frage der Familiengerechtigkeit hin zu prüfen. Der Gesetzgeber habe zwar 2005 den Beitrag für Kinderlose in der Pflegeversicherung um 0,25 Prozentpunkte angehoben. Die klagenden Familien sehen das aber nicht als Entlastung der Eltern an, sondern als Strafe für Kinderlose. Bei der Kranken- oder Rentenversicherung sah die Bundesregierung dagegen keinen Handlungsbedarf.

    Die Bertelsmann-Studie und deren Autor Werding schlagen ein mögliches Reformmodell vor, das Eltern in der aktiven Familienphase besserstellen würde. Das Modell sieht vor, Kinderfreibeträge, wie es sie im Steuersystem bereits gibt, ins gesetzliche Rentensystem einzuführen. Dadurch würden Eltern in der aktiven Familienphase weniger Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen.

    Mit einem solchen Modell wären die klagenden Familien einverstanden. Ein Urteil des Bundessozialgerichts wird für Oktober erwartet. Sollte dies negativ ausfallen, wollen die Kläger vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. mit kna

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