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Asylpolitik
17.03.2017

Zwei von drei Flüchtlingen haben keine Ausweispapiere

Eine Mehrheit der Asylbewerber kommt ohne Papiere nach Deutschland.
Foto: Alexander Kaya (Symbolbild)

Mindestens 60 Prozent der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, können sich nicht ausweisen. Wie wenig die Behörden tun können, wenn sie Zweifel an der Identität haben.

Die meisten Asylbewerber, die nach Deutschland kommen, haben keine Ausweispapiere dabei. Wie aus einer Antwort des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) auf eine Anfrage unserer Zeitung hervorgeht, ist bei mindestens 60 Prozent der Flüchtlinge eine Identifizierung durch Dokumente nicht möglich.

Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Migranten durch falsche Herkunftsangaben ihre Chancen auf Asyl verbessern wollten oder durch mehrere Registrierungen unter verschiedenen Namen Sozialleistungen erschwindelten. Auch Kriminelle oder Terroristen wie der Berlin-Attentäter Anis Amri nutzten das zeitweilige Chaos bei der Erfassung von Flüchtlingen, um ins Land zu gelangen oder einer drohenden Abschiebung zu entgehen.

Doch das Bamf kennt neben dem „Verstecken oder Vernichten von Dokumenten“ noch weitere „Gründe, warum jemand ohne Papiere einreist“: Pässe seien bei einer überstürzten Flucht zurückgelassen oder bei Bombenangriffen vernichtet worden; oder: Die Dokumente seien verloren, gestohlen oder von Schleppern einbehalten worden. Ein weiterer Grund kann schlichtweg sein: Die Menschen haben noch nie einen Pass gehabt, besitzen, wie in Afrika oft der Fall, nicht einmal eine Geburtsurkunde.

Es werde aber nicht erfasst, welche Gründe in welchem Umfang angeführt werden, sagte eine Bamf-Sprecherin. Asylbewerber seien zwar verpflichtet, ihre Identität nachzuweisen. Wer keine Personalpapiere vorlegen könne, werde aber nicht automatisch aus dem Asylverfahren ausgeschlossen. Jeder Asylsuchende werde bei der Antragsstellung erkennungsdienstlich behandelt. Die Fingerabdrücke würden mit den verfügbaren Datenbanken abgeglichen. Nächster Schritt sei die Anhörung, bei der der Antragsteller bei bestehenden Zweifeln zu seiner Identität befragt wird. Die Entscheider erkundigen sich nach geografischen Gegebenheiten, Sitten und Bräuchen im angegebenen Herkunftsland. Diese Antworten können durch Botschaften im fraglichen Staat überprüft werden.

Handydaten könnten Aufschluss über Herkunft geben

Bei Ungereimtheiten kann laut Bamf auch die Sprache Hinweise auf die Herkunft eines Flüchtlings geben. Anhand von Wortwahl und Dialektfärbung erkennen Experten zum Beispiel, ob es sich bei einer arabisch sprechenden Person um einen Syrer oder einen Tunesier handelt. Wenn Zweifel an den Angaben bleiben, wird der Asylantrag letztlich abgelehnt. Doch Asylbewerber, deren Identität nicht feststeht, können nicht ohne Weiteres in die vermeintlichen Herkunftsländer abgeschoben werden.

Eine zusätzliche Möglichkeit, ungeklärte Identitäten zu überprüfen, könnte ein Gesetz bieten, das es erlaubt, die Handys von Asylbewerbern auszulesen. Noch in diesem Monat soll es den Bundesrat passieren. Auf den Geräten gespeicherte Daten könnten recht sichere Rückschlüsse auf die Herkunft des Besitzers erlauben. Doch Experten fürchten, dass auch Handys „verloren gehen“ oder sogar entsprechend präparierte Geräte präsentiert werden, die falsche Angaben vermeintlich sogar noch beweisen. Weder Sprachanalyse noch Handydaten seien so sicher wie ein Fingerabdruck, heißt es.

Während zwar von jedem Asylbewerber Fingerabdrücke genommen werden, sind viele Ausländerbehörden auch weiterhin nicht in der Lage, die Abdrücke mit den Daten des Ausländerzentralregisters zu vergleichen, um Sozialmissbrauch zu verhindern. Nach Angaben des Bamf fehlen dafür entweder noch die Fingerabdruck-Scanner oder die Software, die die technische Verbindung zum Ausländerzentralregister herstellt. Bis Mai sollen diese Probleme behoben werden, heißt es.

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