Der zunehmende Wunsch nach Urnenbestattungen macht eine Neuregelung der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung erforderlich. Im östlichen Bereich des Klosterlechfelder Friedhofs wurde eine Fläche zur Bestattung von Aschenresten nach Rückgabe einer Urnennische geschaffen. In diesem Bereich soll es künftig auch möglich sein, Urnen anonym beizusetzen. Entweder auf Wunsch des Verstorbenen oder weil keine Angehörigen vorhanden sind, die sich um die Bestattung kümmern. In diesen Fällen erfolgt keine Kennzeichnung der genauen Grabstelle.
Gemeinderat