Findelkind: Die Polizei fahndet – auch um der Mutter zu helfen
Die Fahnder haben mehrere Ansätze. Es geht um Kindsaussetzung. Darauf steht bis zu zehn Jahren Gefängnis. Doch die Eltern dürften in diesem Fall straffrei bleiben.
Auch Mario Lauser kennt die Entscheidungen der Staatsanwälte nach früheren Fällen von Findelkindern. Der Pressesprecher des Polizeipräsidiums Schwaben-Nord sagte gestern: „Wir müssen natürlich Ermittlungen führen, doch dass es zu einer Verurteilung kommt, wage ich zu bezweifeln.“
Das Verhalten wird höchstwahrscheinlich nicht bestraft
Zwar droht laut Strafgesetzbuch bei einer Kindsaussetzung eine Freiheitsstrafe zwischen einem und zehn Jahren, doch dies setzt eine Gefährdung des Babys voraus. Da in der Nacht zum Mittwoch in Bobingen eine unbekannte Person am Haus Nummer 5 an der Kornstraße klingelte und offenbar wartete, bis ein Bewohner ans Fenster trat, scheint eine Bestrafung ähnlich wie in früheren Fällen in Pöttmes oder Neu-Ulm unwahrscheinlich. Auch das Jugendamt hofft, der Mutter helfen zu können, da sie sich in einer verzweifelten Lage befinden dürfte.
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